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Taxifahrer erstreitet Konzession
Verfasst: 11.06.2013, 22:37
von yogi
Seit 20 Jahren hat die Stadt Köln keine neuen Taxikonzessionen mehr vergeben. Das Verwaltungsgericht hat diese Praxis nun als nicht rechtens beurteilt und damit der Klage eines Mannes stattgegeben. Die Stadt prüft, ob sie in Berufung gehen soll.
(...)
Da seit 1993 keine neuen Taxikonzessionen erteilt wurden, konnten Interessierte eine Konzession nur erhalten, wenn sie diese von einem Taxiunternehmer, der sein Taxiunternehmen aufgeben wollte, käuflich erwarben.
Der Kläger, der nicht bereit war, eine bestehende Konzession auf diesem Wege zu erwerben...
(...)
http://www.ksta.de/koeln/gericht-taxifa ... 11774.html
...musste ja mal kommen.
Verfasst: 12.06.2013, 02:26
von jr
Steht der Kläger denn oben auf der Warteliste?
Verfasst: 12.06.2013, 08:49
von yogi
jr hat geschrieben:Steht der Kläger denn oben auf der Warteliste?
Sind "Taxikonzessionen" in beliebiger Zahl zu bekommen?
Nein, die Zahl der zur Verfügung stehenden Genehmigungen ist, je nach Stadt oder Gemeinde, begrenzt. Da zur Zeit alle Genehmigungen vergeben sind, besteht eine Warteliste, auf der Ihr Antrag aufgenommen wird.
Für die Aufnahme in die Warteliste reicht ein formloser Antrag. Die oben dargestellten Unterlagen müssen Sie dann erst auf Anforderung vorlegen!
Beachten Sie bitte, dass die Aufnahme in die Warteliste rein formell gesehen mit einer Ablehnung Ihres Antrages auf Erteilung einer Taxi-Genehmigung verbunden ist. Diese Ablehnung ist gebührenpflichtig!
Nach erfolgter Ablehnung werden Sie in die Warteliste aufgenommen.
http://www.stadt-koeln.de/buergerservic ... nehmigung/
Stadt Köln zur Erteilung einer Taxikonzession verpflichtet
3. Juni 2013
Das Verwaltungsgericht Köln hat mit einem heute verkündeten Urteil einer
gegen die Stadt Köln gerichteten Klage auf Erteilung einer Taxikonzession stattgegeben.
http://www.vg-koeln.nrw.de/presse/press ... /index.php
...der Platz auf der Warteliste, so er denn den gebührenpflichtigen Eintrag überhaupt angestrebt hat, wird dem Kläger relativ egal sein. Spannend wird sein, ob die Stadt Köln Antrag auf Zulassung der Berufung beim OVG Münster stellen wird, wenn ja was dabei herauskommt und welche Bedeutung die Warteliste dann im weiteren Verlauf noch haben wird.
Verfasst: 12.06.2013, 22:30
von jr
Ich lese immer was von "einer" Konzession. Mir ist nicht bekannt, daß sich schon mal jemand an den vor ihm wartenden vorbeigeklagt hätte. Die vollständige Urteilsbegründung wird interessant sein. Und dann warten wir auf das OVG.
Verfasst: 12.06.2013, 23:59
von yogi
sorry, Doppelpost
Verfasst: 13.06.2013, 09:56
von yogi
BVerwG v. 31.01.2008: Zur Prognosebildung und zur Ermessensausübung bei der Vergabe von Taxikonzessionen
(...)
Gründe:
Der Kläger beansprucht eine Genehmigung zum Gelegenheitsverkehr mit
einer Taxe in Bad Honnef.
(...)
Auf Berufung des Klägers hin hat das Oberverwaltungsgericht den Beklagten mit Beschluss vom 8. Mai 2007 zur Erteilung der beantragten Genehmigung verpflichtet...
(...)
Ein zur Zulassung der Revision führender Sachaufklärungsmangel liegt schließlich auch nicht darin, dass das Oberverwaltungsgericht der Klage ohne weitere Ermittlungen stattgegeben hat,
obwohl der Kläger bei Beachtung der Vormerklisten erst an dritter Stelle zu berücksichtigen wäre...
(...)
Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden, dass ein Bewerber, der die subjektiven Zulassungsvoraussetzungen des § 13 Abs. 1 PBefG erfüllt, einen Anspruch auf Erteilung einer Taxengenehmigung hat, wenn es an einer rechtmäßigen behördlichen Prognose über die Zahl der ohne Gefahr für die Funktionsfähigkeit des örtlichen Taxengewerbes höchstens zuzulassenden Taxen fehlt und die Behörde nicht substantiiert Umstände darlegt, die es in hohem Maße zweifelhaft erscheinen lassen, dass der Kläger bei Beachtung der Vormerkliste zum Zug kommen kann...
(...)
http://www.verkehrslexikon.de/Texte/Rspr4144.php
...also zumindest in NRW wurde die Sache schon mal durchexerziert.
Verfasst: 13.06.2013, 15:37
von jr
und die Behörde nicht substantiiert Umstände darlegt, die es in hohem Maße zweifelhaft erscheinen lassen, dass der Kläger bei Beachtung der Vormerkliste zum Zug kommen kann...
Wenigstens die Reihenfolge richtig auf die Reihe zu bekommen, sollte eine Behörde schon schaffen.
Verfasst: 03.07.2013, 11:46
von yogi
http://www.justiz.nrw.de/nrwe/ovgs/vg_k ... 30603.html
...aus Zeitgründen habe ich das Urteil bislang nur " überfliegen " können - aber in Kürze: Gutachten kacke ; Behörde dumm und faul ; wer so blöde ist, Unternehmer werden zu wollen - bitte, rennt in euer Verderben...oder findet einen, der noch blöder ist und von euch kauft...

Einige Formulierungen lassen auch auf eine gewisse Lebens- vielleicht auch Taxierfahrung des Gerichtes schließen, - räusper...
Verfasst: 03.07.2013, 11:58
von Otto
nur unter Einsatz unterbezahlter Gelegenheitsfahrer
Damit ist die allgemeine Lage des Gewerbes doch treffend beschrieben.
Verfasst: 03.07.2013, 12:49
von yogi
Otto hat geschrieben:nur unter Einsatz unterbezahlter Gelegenheitsfahrer
Damit ist die allgemeine Lage des Gewerbes doch treffend beschrieben.
...nur leider von der falschen Stelle. Die Genehmigungsbehörde befürchtet, diese Zustände könnten eintreten, wenn sie die Beschränkung der Zahl der Konzessionen freigäbe. Unter den Augen eben dieser zuständigen Behörde haben sich eben diese Zustände im Laufe der Jahre aufgebaut. Stichwort Mehrwagenunternehmer - es hat sich wie später im Urteil erwähnt ein florierender Markt unter behördlicher Aufsicht entwickelt. Die schon in der Konditorei sitzen können nach Herzenslust Kuchen und Sahnestückchen veräußern und verschieben, so ein Interessent mit der Kohle winkt; wer draußen ohne Geldbündel ein Stück vom Kuchen haben will, kommt am Türsteher Stadt Köln seit 20 Jahren nicht vorbei, es könnte ja voll im Laden werden und ungemütlich.