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Gefängnis für Gitarre spielenden und blau fahrenden Taxifahr

Verfasst: 13.08.2005, 10:06
von Jonny weiß alles
Gefängnis für Gitarre spielenden und blau fahrenden Taxifahrer



Kaum zu fassen: Ein Zürcher Taxichauf­feur fährt am späten Nachmittag vom Cen­tral her freihändig übers Limmatquai. Grund für das zirkusreife Kunststück: Der wohl - zu- musikalisch veranlagte Lenker hat die Hände nicht am Steuer, sondern spielt auf einer kleinen Gitarre.



Das Solokonzert des Taxifahrers bleibt nicht ohne Folgen, weil er nicht nur eine Si­cherheitslinie überfährt, sondern dabei ausgerechnet ein vor dem Fussgängerstrei­fen wartendes Auto der Stadtpolizei über­holt. Danach überrollt er beinahe eine Pas­santin.



Der heute 44-jährige Taxichauffeur soll allerdings nicht nur mit Musik, sondern auch mit Alkohol am Steuer das Gesetz übertreten haben. Nur wenige Monate nach der Gitarreneinlage folgt eine Blau­fahrt. Mit 1,75 Promille Alkohol im Blut klemmt er einem Automobilisten den Vor­tritt ab und fährt in dessen Fahrertür hi­nein. Ohne sich um den angerichteten Schaden zu kümmern oder seine Adresse zu hinterlassen, setzt der Taxifahrer sich vom Tatort ab.



Im letzten Sommer hat sich das Bezirks­gericht Zürich mit den Eskapaden des An­geklagten auseinander gesetzt. Im nun ver­öffentlichten Urteil verurteilt das Gericht den fehlbaren Lenker wegen versuchter Vereitelung einer Blutprobe, grober Verlet­zung von Verkehrsregeln sowie weiterer Delikte zu einer unbedingten Gefängnis­strafe von 6 Monaten. Der Strafvollzug wird infolge der Alkoholabhängigkeit des Len­kers zu Gunsten einer ambulanten Thera­pie aufgeschoben. AttiIa Szenogrady