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Wiedereingliederung in den Beruf......

Verfasst: 30.01.2012, 14:53
von Stern
Hazusa.
Die Frage bezieht sich auf das Hamburger Modell..etc. §74 SGB.
Da ich nach langer Krankheit eine WE. in Absprache mit dem Arzt in's Auge gefasst habe, meine Frage: Hat jemand sowas als Unternehmer! schon mal praktiziert? In unserem Gewerbe? KT ist die BKK. Was ist mit den Umsätzen, die ich z.b in der ersten Woche und weiteren erziele? Ich beziehe ja weiter Krankengeld...und bin auch weiter AU geschrieben und bekomme das <.

Verfasst: 30.01.2012, 22:19
von jr
Schnell § 74 SGB gegoogelt, oops, Bestattungskosten gefunden, da fehlt wohl eine V.

Ich kann leider nicht weiterhelfen. Da muß der Fachmann ran.