Beleuchtete Werbeträger
Verfasst: 08.03.2005, 16:44
Die Meldung kommt ein bißchen spät, aber vielleicht hat ja doch jemand Zeit, heute das TV-Gerät anzustellen:
Um 21.00 Uhr zeigt das ZDF in der Sendung "Frontal 21" einen Beitrag, in dem ein Eindruck über die Schwierigkeiten vermittelt werden soll, den die Firma TAXi-AD mit der Genehmigung der Beleuchtung von Dachwerbung auf Taxen hat.
Beleuchtete Dachwerbung auf Taxen ist in Deutschland nach wie vor nicht erlaubt. Ein Kompromissvorschlag von Seiten TAXi-AD liegt auf dem Tisch. Dieser sieht vor, dass die Beleuchtung der seitlich wirkenden Werbefläche parallel mit der Taxischildbeleuchtung geschaltet wird. Nach Ansicht der Firma wäre das Taxi auch im Dunkeln besser zu erkennen, wenn es frei ist. Die Werbebeleuchtung wäre ausgeschaltet, wenn das Taxi besetzt ist. Die Werbebeleuchtung würde also dem Werbekunden und dem Fahrgast und damit doppelt dem Taxigewerbe nutzen.
Bei den beleuchteten Dachwerbetägern der Firma in mehreren polnischen Städten gege es keine Erkenntnisse über Auffälligkeiten geschweige denn eine erhöhte Unfallstatistik. Eine von den Behörden befürchtete Verkehrsgefährdung bestehe nachweislich nicht.
Um 21.00 Uhr zeigt das ZDF in der Sendung "Frontal 21" einen Beitrag, in dem ein Eindruck über die Schwierigkeiten vermittelt werden soll, den die Firma TAXi-AD mit der Genehmigung der Beleuchtung von Dachwerbung auf Taxen hat.
Beleuchtete Dachwerbung auf Taxen ist in Deutschland nach wie vor nicht erlaubt. Ein Kompromissvorschlag von Seiten TAXi-AD liegt auf dem Tisch. Dieser sieht vor, dass die Beleuchtung der seitlich wirkenden Werbefläche parallel mit der Taxischildbeleuchtung geschaltet wird. Nach Ansicht der Firma wäre das Taxi auch im Dunkeln besser zu erkennen, wenn es frei ist. Die Werbebeleuchtung wäre ausgeschaltet, wenn das Taxi besetzt ist. Die Werbebeleuchtung würde also dem Werbekunden und dem Fahrgast und damit doppelt dem Taxigewerbe nutzen.
Bei den beleuchteten Dachwerbetägern der Firma in mehreren polnischen Städten gege es keine Erkenntnisse über Auffälligkeiten geschweige denn eine erhöhte Unfallstatistik. Eine von den Behörden befürchtete Verkehrsgefährdung bestehe nachweislich nicht.