Das Gerichtsurteil dürfte bei einigen jüngeren Zeitgenossen auf Unverständnis stoßen. Die benutzen das Gerät ja gewissermaßen als Herzschrittmacher. Mit der Furcht vor Lebensverlust bei Ausfall.Maßgeblich sei jedoch, ob durch die Nicht-Nutzung eine signifikante Einschränkung in der eigenen Lebensführung geschehe.
Diese Frage lehnte das Gericht ab.
http://www.dr-bahr.com/news/recht-der-n ... igung.html