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3,66 Promille ist dat noch normal????
Verfasst: 06.03.2006, 11:15
von taxer
Mit einem Alkoholwert von 3,66 Promille wurde am Freitag, den 03.03.06, gegen 18.15 Uhr, ein PKW-Fahrer im Sodenstich angehalten. Der Fahrer war an der Edewechter Landstraße einem anderen Verkehrsteilnehmer durch seine unsichere Fahrweise aufgefallen. Ausserdem missachtete er an der Einmündung Hundsmühler Straße/Sodenstich das
Rotlicht einer Ampel. Als die Polizei den Fahrer kontrollierte, stellte sie erheblichen Alkoholgeruch fest.
Dem Fahrer wurde eine Blutprobe entnommen und sein Führerschein wurde sichergestellt.
http://www.polizei.niedersachsen.de/aktuell/
Verfasst: 06.03.2006, 14:39
von nicht egal !
Taxer ,
es gibt Leute , da fällt einem nix mer zu ein !
Einfach nur traurig und zum Glück ist nichts weiteres passiert .
Manche Leute wissen wirklich nicht mehr was sie da tuen , Kopfschüttel...
nicht egal !
Verfasst: 06.03.2006, 14:54
von wolli
ist doch gut so!
die öffentlichkeit kann er nicht mehr gefährden, aber in zukunft haben
wir einen kunden mehr!

Verfasst: 06.03.2006, 14:54
von Otto
Ich wäre sicherlich tot, aber der gute Mann hat gute Chancen, wenn er auf Unzurechnungsfähigkeit plädiert. Mit 3,6 ‰ war er wohl kaum noch schuldfähig.
Verfasst: 06.03.2006, 23:22
von Ulli
Otto hat geschrieben:Ich wäre sicherlich tot, aber der gute Mann hat gute Chancen, wenn er auf Unzurechnungsfähigkeit plädiert. Mit 3,6 ‰ war er wohl kaum noch schuldfähig.
Vor Gericht gilt:
Besser richtig besoffen oder ganz nüchtern.
Bloss nur nix dazwischen...
Verfasst: 06.03.2006, 23:52
von homer
Bei Straßenverkehrsdelikten wäre ich mir da nicht so sicher.
Immerhin steht da im Hintergrund ja auch die Frage ob der Mensch seinen Führerschein jemals wiederbekommt
oder - wenn die Sperre zu lange dauert - wenigstens neu machen darf.
Unter dem Gesichtspunkt gilt wohl eher umgekehrt : so wenig besoffen wie möglich

Verfasst: 07.03.2006, 00:03
von Ulli
homer hat geschrieben:Bei Straßenverkehrsdelikten wäre ich mir da nicht so sicher.
Immerhin steht da im Hintergrund ja auch die Frage ob der Mensch seinen Führerschein jemals wiederbekommt
oder - wenn die Sperre zu lange dauert - wenigstens neu machen darf.
Unter dem Gesichtspunkt gilt wohl eher umgekehrt : so wenig besoffen wie möglich

Besser 3.5 als 2,0 Promille - ich lese jede Woche neue Urteile.
Verfasst: 07.03.2006, 00:29
von homer
Ulli hat geschrieben:Besser 3.5 als 2,0 Promille - ich lese jede Woche neue Urteile.
Die deutsche Rechtsprechung dazu verfolge ich tatsächlich fast nicht mehr, da bin ich nicht so up to date -
mich interessiert da halt inzwischen mehr was hier abgeht.
Aber man wird doch wohl hoffen dürfen daß die Hardcore-Kandidaten mit 3,5 Promill ihre Pappe nicht wiederbekommen ?
Oder zumindest nicht einen Tag eher als die 2,0-Promill-Säufer ?
Zu dem Problem hat die Justiz übrigens in Dänemark eine hübsche Lösung gefunden, für Wiederholungstäter :
Bei hartnäckigen Immer-wieder-besoffen-Autofahrern nehmen die nicht nur den Führerschein weg sondern auch das Auto
Hart aber meist erfolgreich

Verfasst: 07.03.2006, 09:38
von Adler Auge
Wer einmal mit mehr als 1,3 Promille im Straßenverkehr erwischt wird, zählt einem Urteil zufolge als Gewohnheitstrinker.
also alkoholiker ! der bekommt sein führeschein die nächsten jahre wohl nicht wieder . jeder normale mensch wäre bei 3,66 promille
"klinisch tot " -absolut handlungsunfähig -
http://www.netzeitung.de/wirtschaft/rat ... 67915.html