Erneuter Vorfall an geöffnetem Bahnübergang: Polizei ermittelt
Stand: 20.01.2025 15:43 Uhr
In Oldenburg ist am Sonntag beinahe wieder ein Auto mit einer Bahn zusammengestoßen. Die Autofahrerin konnte noch rechtzeitig bremsen, als der Zug bei geöffneten Schranken einen Bahnübergang passierte.
(...) NDR
"Haben wir Warnschilder?"
"Nein, aber Jungfrau Andrea hat noch ein paar Kreuze."
"Ja, stellt Andreaskreuze auf." (Der Schuh des Manitou)
Verännern mutt sien, sä de Düvel, do streek he sien Steert gröön an.
"In der Lebenswelt gibt es drei Kategorien, das Essbare, das Kopulierbare und das Gefährliche"
"Mir gefällt Ihr Benehmen nicht." "Macht nichts. Ich verkauf's ja nicht."
Für die Sicherung zuständige Bahnmitarbeitende sollen krankheitsbedingt nicht vor Ort gewesen sein.
Grausige Sprache - entweder waren die Leute mitarbeitend oder nicht, beides gleichzeitig geht nicht.
Zum Thema: Das ist schon ziemlich krass. Und die Zahl der Bahnübergänge, an denen man die Gleise einsehen kann, nimmt dank Lärmschutzwänden rapide ab.
Unabhängig davon, dass das mit dem fehlenden Sicherungsposten und der hohen Geschwindigkeit (die ich mir eigentlich nicht vorstellen kann, unter anderem weil ich familärbedingt etwas tiefer in der Materie drinstecke): was haben wir mal in der Fahrschule gelernt? Wie hat man sich Bahnübergängen zu nähern? Vor allem, wenn sie ein Andreaskreuz haben? Sofern der Lokführer sich zumindest ansatzweise an die Vorschriften bzgl einer nicht geschlossenen Schranke* gehalten hat, dann sollte man eigentlich die Hupe des Zuges weithin gehört haben und so uneinsehbar ist die BÜStrA dort meiner Erinnerung nach nicht.
*die Vorschriften besagen unter anderem, dass Züge automatisch ausgebremst werden, wenn die Schranken nicht geschlossen sind. Eine Durchfahrt ist in der Regel nur dann möglich, wenn die Fahrstraße freigegeben worden ist und das geht nur bei geschlossenen Schranken. Soweit die Regel. Ausnahmen gibts natürlich auch, wenn die Schranken defekt sind o.ä. In diesem Fall muss die Bremsfunktion vom Personal manuell freigegeben werden, dann aber ergeht an den Lokführer die Anweisung ("Fahrbefehl"), sich dem BÜ langsam und unter rechtzeitiger Nutzung des Signalhorns zu nähern.
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