Wallkino-Gebäude ist ein Baudenkmal
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Seit Ende November 2024 ist es endgültig: Beim Gebäude des ehemaligen Wallkinos handelt es sich um ein Baudenkmal. Das hat das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht (OVG) jetzt in letzter Instanz entschieden und damit ein am 10. Oktober 2023 gefasstes Urteil des Verwaltungsgerichts Oldenburg bestätigt. Gegen dieses und ein weiteres in der Sache ergangenes Urteil wollte der Eigentümer der Immobilie Berufung einlegen. Die entsprechenden Zulassungsanträge lehnte das OVG nun jedoch ab. Die rechtliche Würdigung des Verwaltungsgerichts, dem Gebäude als Gesamtbauwerk und nicht nur der Fassade zum Heiligengeistwall eine geschichtliche Bedeutung beizumessen, stellte das OVG nicht in Zweifel. Die Ausführungen des Verwaltungsgerichts seien „durchweg sorgfältig und einwandfrei nachvollziehbar begründet“, heißt es in der Erläuterung des OVG-Beschlusses. Mit der Ablehnung der Zulassungsanträge werden die Urteile des Verwaltungsgerichts Oldenburg rechtskräftig. Die beiden OVG-Beschlüsse sind unanfechtbar.
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Nach Ansicht des Oberverwaltungsgerichts hat das hiesige Verwaltungsgericht „zutreffend und unstreitig“ die Denkmaleigenschaft, die Denkmalfähigkeit und Denkmalwürdigkeit des Gebäudes festgestellt. Die geschichtliche Bedeutung des 1914 erbauten Hauses ergab sich für das Verwaltungsgericht vor allem daraus, dass es auch heute noch die Anfänge der Kinoarchitektur bezeuge. Das Gebäude sei angelehnt an die damals repräsentative Theater- beziehungsweise Opernarchitektur.
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Stadt Oldenburg
Wallkino-Gebäude ist ein Baudenkmal
Wallkino-Gebäude ist ein Baudenkmal
Verännern mutt sien, sä de Düvel, do streek he sien Steert gröön an.
"In der Lebenswelt gibt es drei Kategorien, das Essbare, das Kopulierbare und das Gefährliche"
"Mir gefällt Ihr Benehmen nicht."
"Macht nichts. Ich verkauf's ja nicht."
"In der Lebenswelt gibt es drei Kategorien, das Essbare, das Kopulierbare und das Gefährliche"
"Mir gefällt Ihr Benehmen nicht."
"Macht nichts. Ich verkauf's ja nicht."
Re: Wallkino-Gebäude ist ein Baudenkmal
Du bist ja kulturell etwas bewanderter als ich: Was ist an dem Gebäude - außer den Erinnerungen - erhaltenswert? Den Beinahe-Zwilling Wurst-Maxe habe ich jedenfalls häufiger besucht - da fehlte wohl die abrißverhindernde Fassade.
Auf der Wurst-Suche habe ich ein ziemlich kleines Forum gefunden: http://oldenburger-erinnerungen.de
Hier gibts einen Link zu einer Diplomarbeit von Stephan Bents "Die Kinoentwicklung in der Region Oldenburg /Ostfriesland zwischen 1945 und 2004", gute 200 Seiten interessanten Lesestoff: http://oldenburger-erinnerungen.de/viewtopic.php?t=19
Auf der Wurst-Suche habe ich ein ziemlich kleines Forum gefunden: http://oldenburger-erinnerungen.de
Hier gibts einen Link zu einer Diplomarbeit von Stephan Bents "Die Kinoentwicklung in der Region Oldenburg /Ostfriesland zwischen 1945 und 2004", gute 200 Seiten interessanten Lesestoff: http://oldenburger-erinnerungen.de/viewtopic.php?t=19
Die Innenarchitektur, so wie das Gericht es begründet hat:
Die geschichtliche Bedeutung des 1914 erbauten Hauses ergab sich für das Verwaltungsgericht vor allem daraus, dass es auch heute noch die Anfänge der Kinoarchitektur bezeuge. Das Gebäude sei angelehnt an die damals repräsentative Theater- beziehungsweise Opernarchitektur.
Verännern mutt sien, sä de Düvel, do streek he sien Steert gröön an.
"In der Lebenswelt gibt es drei Kategorien, das Essbare, das Kopulierbare und das Gefährliche"
"Mir gefällt Ihr Benehmen nicht."
"Macht nichts. Ich verkauf's ja nicht."
"In der Lebenswelt gibt es drei Kategorien, das Essbare, das Kopulierbare und das Gefährliche"
"Mir gefällt Ihr Benehmen nicht."
"Macht nichts. Ich verkauf's ja nicht."