Böllerverbot

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Otto
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Böllerverbot

Beitrag von Otto »

Silvester: Auf Feuerwerk sollte verzichtet werden
(...)
Wer das Jahr 2021 gerne mit einem Feuerwerk begrüßen würde, sollte in diesem Jahr darauf verzichten. Gänzlich verboten ist der Verkauf von Feuerwerkskörpern der Kategorie 2, darunter fällt das übliche Feuerwerk, wie Raketen, Böller oder größere Knaller. Verzichten wird die Stadt darauf, bestimmte Plätze oder Zonen zu benennen, in denen das Abbrennen von Feuerwerk explizit verboten ist.

In der Stadt Oldenburg gab es in den vergangenen Jahren in der Silvesternacht keine öffentlichen Orte mit einer hohen Anzahl von Menschen, die ein Verbot im Sinne der Verordnung rechtfertigen könnten. Auch für den kommenden Jahreswechsel gibt es keine Hinweise und Prognosen auf bestimmte Straßen, Wege und Plätze sowie öffentlich zugänglicher Flächen, die im Sinne der Verordnung als belebt gelten könnten und damit ein Verbot rechtfertigen würden. Grundlage für diese Einschätzung ist auch die Tatsache, dass es in den Gastronomiebetrieben der Innenstadt aufgrund des fortbestehenden Verbotes keine Silvesterveranstaltungen geben wird.

Ungeachtet dessen besteht aber am 31. Dezember 2020 und am 1. Januar 2021 ein Ansammlungsverbot von Personen in der Öffentlichkeit; dies gilt auch, wenn das Abstandsgebot eingehalten wird.

Erlaubt ist das Abbrennen von Feuerwerkskörpern auf dem eigenen Grundstück.
(...)
Stadt Oldenburg
Verännern mutt sien, sä de Düvel, do streek he sien Steert gröön an.

"In der Lebenswelt gibt es drei Kategorien, das Essbare, das Kopulierbare und das Gefährliche"

"Mir gefällt Ihr Benehmen nicht."
"Macht nichts. Ich verkauf's ja nicht."
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jr
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Re: Böllerverbot

Beitrag von jr »

Weniger Böller, mehr Wirkung, das ist zukunftsweisend: https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/50667/4800816
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Cool Fire
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Re: Böllerverbot

Beitrag von Cool Fire »

Böllerverkaufsverbot in Berlin: Auch Wunderkerzen und Tischfeuerwerk sind untersagt
Das Verkaufsverbot wurde am Montag vom Oberverwaltungsgericht bestätigt. In der Verordnung werden keine Ausnahmen
vom Verbot genannt, folglich sind alle vier gesetzlich erfassten Feuerwerksklassen betroffen. Also nicht nur Raketen und
Böller (Klasse F2), sondern auch Wunderkerzen und Tischfeuerwerk. Die gehören zur Klasse F1 und dürfen als sogenanntes
„Jugendfeuerwerk“ eigentlich ganzjährig von Menschen über 12 Jahren gekauft und benutzt werden (...)
Wer heute Sektflaschen knallen läßt läuft Gefahr, dass ein SEK unangemeldet zur Party erscheint...
Lasst uns lieber noch ein paar Panzer in den Nahen Osten verticken, das gibt ordentlich Asche...
Don't live for pleasure - make life your treasure!
(Ronnie James Dio)
minol
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Re: Böllerverbot

Beitrag von minol »

Cool Fire hat geschrieben: ↑31.12.2020, 09:55 Wer heute Sektflaschen knallen läßt läuft Gefahr, dass ein SEK unangemeldet zur Party erscheint...
Lasst uns lieber noch ein paar Panzer in den Nahen Osten verticken, das gibt ordentlich Asche...
Wenn das SEK unangemeldet zu meiner Party erscheint, rufe ich die Polizei an wegen Verstoß gegen die Corona-Maßnahmen, da keiner der Partygäste mit SEK-Leuten zusammen wohnt.

Ob es erlaubt ist, mit einem Panzer in den Nahen Osten einzureisen, ohne in Quarantäne oder einen negativen Test vorweisen zu müssen, weiß ich leider nicht.
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