Taxifahrer aus Oldenburg raubt alte Dame aus.
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Das ist ja wohl der Hammer.
http://www.nwzonline.de/oldenburg/blaul ... 19983.html
Wenn der noch einen P-Schein hat sollte der von keinen Oldenburger Unternehmen mehr beschäftigt werden.
Möchte gerne mal wissen wer das war.
Ist ja super Werbung für unser Gewerbe.
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Du hast natürlich Recht, aber was mir auffällt, ist die Tatsache, dass hier anscheinend ein Fall von "Aussage gegen Aussage" vorliegt:
Kein CSI Oldenburg?
Eines von beiden kann nur stimmen und dann müssten sich eigentlich Fingerabdrücke des Taxifahrers auf der Tasche befunden haben. Der NWZ-Bericht erwähnt davon aber nichts. Wurde es geprüft oder nicht und wie war das eventuelle Ergebnis?"ihre Handtasche habe er nicht berührt
(...)
worauf der Taxifahrer angehalten, ihr die Handtasche zwischen den Knien weggerissen und diese in den Kofferraum gelegt habe."
Kein CSI Oldenburg?
Verännern mutt sien, sä de Düvel, do streek he sien Steert gröön an.
"In der Lebenswelt gibt es drei Kategorien, das Essbare, das Kopulierbare und das Gefährliche"
"Mir gefällt Ihr Benehmen nicht."
"Macht nichts. Ich verkauf's ja nicht."
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Fundsache Internet zum Strafrecht: "Beim Strafrecht ist das Gericht bzw. der Richter in der Lage, auch bei unvollständiger Beweislage im Falle “Aussage gegen Aussage”, nach seiner Einschätzung Recht zu sprechen. Ist der Eindruck vermittelt, dass der Täter die zu beurteilende Tat begangen hat, darf der Richter den Angeklagten für schuldig erklären, ohne den entscheidenden Fakt/ Beweis vorliegen und den Täter überführt zu haben. Hier spricht man von der sogenannten “freien Beweiswürdigung”. Als Voraussetzung dafür muss die Begründung des Richters allerdings logisch und so nachvollziehbar sein, sodass jedes andere Gericht in diesem Fall die Entscheidung verstehen kann. Somit ist eine Rechtssprechung aus Sympathie seitens des Richters zum Angeklagten zumindest theoretisch ausgeschlossen. Kann der Richter nach diesem Verfahren kein Urteil fällen, so liegt der Fall “non liquet” (=es ist nicht klar) vor. Hier gilt der Grundsatz “in dubio pro reo” (=Im Zweifel für den Angeklagten) und der Angeklagte wird freigesprochen."
Nein, keine Ahnung.Auazum hat geschrieben:Es dürfte die Frage geklärt sein, bei welcher Firma der Fahrer gefahren ist . Oder ?
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Sehr schön, aber da ein forensischer Beweis theoretisch möglich gewesen wäre, sehe ich hier eine solche “freie Beweiswürdigung” durchaus kritisch, aber wir kennen ja auch nur den mageren Zeitungsartikel. Wer weiß schon, wie das Ganze vor Gericht ausgesehen hat.Remmer Witte hat geschrieben:Fundsache Internet zum Strafrecht: "Beim Strafrecht ist das Gericht bzw. der Richter in der Lage, auch bei unvollständiger Beweislage im Falle, nach seiner Einschätzung Recht zu sprechen. Ist der Eindruck vermittelt, dass der Täter die zu beurteilende Tat begangen hat, darf der Richter den Angeklagten für schuldig erklären, ohne den entscheidenden Fakt/ Beweis vorliegen und den Täter überführt zu haben. Hier spricht man von der sogenannten “freien Beweiswürdigung”. Als Voraussetzung dafür muss die Begründung des Richters allerdings logisch und so nachvollziehbar sein, sodass jedes andere Gericht in diesem Fall die Entscheidung verstehen kann. Somit ist eine Rechtssprechung aus Sympathie seitens des Richters zum Angeklagten zumindest theoretisch ausgeschlossen. Kann der Richter nach diesem Verfahren kein Urteil fällen, so liegt der Fall “non liquet” (=es ist nicht klar) vor. Hier gilt der Grundsatz “in dubio pro reo” (=Im Zweifel für den Angeklagten) und der Angeklagte wird freigesprochen."
Der § 261 StPO ist ja auch wieder ein richtiger Gummiparagraph, mit dem ein Richter theoretisch jeden in den Knast schicken kann, wenn die Beweislage unklar ist:
Auf jeden Fall ist die Anwendung des § 261 immer ein guter Revisionsgrund. Und nicht in die Revision zu gehen wäre schon fast ein Schuldeingeständnis. Da hätte ich in dem Zeitungsartikel gerne gelesen, ob der Verteidiger die Revision noch im Gerichtssaal angekündigt hat oder nicht. Wenn er sich da mit seinem Mandanten erst noch beraten muss, na ja...§ 261
[Grundsatz der freien richterlichen Beweiswürdigung]
Über das Ergebnis der Beweisaufnahme entscheidet das Gericht nach seiner freien, aus dem Inbegriff der Verhandlung geschöpften Überzeugung.
Aber dieser § 261 StPO, der gefällt mir nicht. Da kann ja jeder kommen und irgendetwas behaupten. Da steht ja jeder Taxifahrer ständig mit einem Bein im Gefängnis.
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...mein Schwiegervater war ein alter Fahrensmann, er hatte alle möglichen Fahrerlaubnisse, war natürlich Berufskraftfahrer und ist eine gefühlte Ewigkeit auch Taxifahrer gewesen - als ich ihm eröffnete, daß ich vorhabe den P - Schein zu machen und es als Taxifahrer zu versuchen, sagte er genau diesen Satz.Otto hat geschrieben:Da steht ja jeder Taxifahrer ständig mit einem Bein im Gefängnis.
Ich habe viel von meinem Geld für Alkohol, Weiber und schnelle Autos ausgegeben ... den Rest habe ich einfach verprasst.
George Best
Der Verstand ist wie ein Fallschirm. Er funktioniert nicht, wenn er nicht offen ist.
Frank Zappa
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Habe ich zumindest auch keine Sekunde vermutet. Was ich gestern am Stand hörte, hat mich nicht gewundert...
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- peterkoller123
- Beiträge: 74
- Registriert: 18.10.2007, 14:50
- Wohnort: Oldenburg
Dass das Geld weg ist und sie keine andere Erklärung findet.peterkoller123 hat geschrieben:Was wäre das Motiv der alten Dame so eine Geschichte zu erfinden ?
Aber ich bezweifle den Tathergang nicht wirklich, mir gefällt nur dieser Paragraph nicht und ich kritisiere den mageren Zeitungsbericht.
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peterkoller123 hat geschrieben:Was wäre das Motiv der alten Dame so eine Geschichte zu erfinden ?
Aufmerksamkeitssyndrom , paranoia ,Angstzustände , Verfolgungswahn
Ihr Sohn hätte ja am gleichen Tag Anzeige starten können ;
mit den Sohn und Schwiegertochter wohnt die alte Dame immerhin in einen Haus und denen wurde die Geschichte von der alten Dame am gleichen tag berichtet
Warum erst ein paar tage später anzeige erstattet wurde weiß der teufel , dann hätte man wie Otto schon sagte die Handtasche auf Fingerabdrücke untersuchen können
kenne den Fahrer nicht und denke mit 24 wird man nicht plötzlich kriminell , oder raubt alte Damen aus
wenn der Fahrer eine entsprechende Vergangenheit hat kann ich dieses urteil durchaus verstehen ,
wenn nicht tut er mir leid , denn die geschichte kann passiert sein - oder auch nicht
- peterkoller123
- Beiträge: 74
- Registriert: 18.10.2007, 14:50
- Wohnort: Oldenburg
Wenn dem so ist, kann dann die alte Dame wiederholt genau dieselbe Aussage machenInfo hat geschrieben:
Aufmerksamkeitssyndrom , paranoia ,Angstzustände , Verfolgungswahn
ohne sich in Widerspüche zu verwickeln ?
Ja vielleicht, aber unwahrscheinlich.
Wenn man bei einer Befragung nach vielen Details gefragt wird und sie während dessen
erfinden muß, kann man schwer diese Details exakt wiederholen und zusätzlich wenn längere Zeit
vergangen ist. Sie ist aber offenbar so genau bei ihrer Aussage geblieben, dass die
Wahrscheinlichkeit für ihre Version spricht.
Es haben schon 3 Fahrgäste gegen mich ausgesagt und mir wurde geglaubt.
Die hatten übereinstimmend erzählt, ich hätte sie zu einem weiter
entfernteren Ort fahren wolllen, also sie entführen wollen.
Als der B... äh Polizist das vorgelesen hatte, mußte ich wirklich lachen.
Das klang schon nach Twilight Zone. Der Rest der Aussagen war aber widersprüchlich.
Ich bin sehr dafür, wie in Bremen, Kameras mit Ton in den Wagen zu installieren.
ich war bei den Befragungen nicht dabei , davon mal abgesehen gilt das auch für den Fahrer , hat er sich denn bei Detailfragen in Widersprüche verwickeltpeterkoller123 hat geschrieben:Wenn dem so ist, kann dann die alte Dame wiederholt genau dieselbe Aussage machenInfo hat geschrieben:
Aufmerksamkeitssyndrom , paranoia ,Angstzustände , Verfolgungswahn
ohne sich in Widerspüche zu verwickeln ?
Ja vielleicht, aber unwahrscheinlich.
Wenn man bei einer Befragung nach vielen Details gefragt wird und sie während dessen
erfinden muß, kann man schwer diese Details exakt wiederholen und zusätzlich wenn längere Zeit
vergangen ist. Sie ist aber offenbar so genau bei ihrer Aussage geblieben, dass die
Wahrscheinlichkeit für ihre Version spricht.
was für die tat sprechen könnte ist das Urteil ,
das vielleicht besagt das Der Fahrer in der Vergangenheit schon wegen ähnliche taten aufgefallen ist , oder er lässt dieses Urteil stehen weil er kein reines gewissen hat
ansonsten hätte man hier auch ein Polygraphen das Urteil überlassen sollen