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DISKOTHEKEN BLEIBEN VOR OSTERN GESCHLOSSEN

Verfasst: 10.04.2014, 15:39
von Otto
DISKOTHEKEN BLEIBEN VOR OSTERN GESCHLOSSEN

Mit Blick auf die nahenden Feiertage weist das Bürger- und Ordnungsamt der Stadt Oldenburg darauf hin, dass öffentliche Tanzveranstaltungen von Gründonnerstag, 5 Uhr, bis Ostersamstag, 24 Uhr, nach dem Niedersächsischen Feiertagsgesetz verboten sind. Dazu zählen vor allem Diskotheken, aber auch alle anderen Gaststätten und Kneipen, deren Angebote über den Schank- und Speisebetrieb hinausgehen. So zum Beispiel gilt diese Regelung auch für Lokale mit kleiner Tanzfläche oder Musik, die von einem DJ abgespielt wird. Es werden stichprobenartige Überprüfungen durchgeführt. Verstöße gegen die Bestimmungen des Niedersächsischen Feiertagsgesetzes können mit einem Bußgeld von bis zu 1.000 Euro geahndet werden.

Quelle: Bürgerbrief
Entschuldigung, aber das geht den Staat nichts an.

Verfasst: 10.04.2014, 16:17
von jr
Mich irritierte zunächst die 5-Uhr-Angabe am Donnerstag. Doch die ist tatsächlich im Niedersächsischen Feiertagsgesetz festgeschrieben.

Verfasst: 10.04.2014, 16:20
von Otto
Aber immerhin sind Heavy Metal-Discos ja erlaubt, als Satanisten steht denen ja ihre freie Religionsausübung gemäß Art 140 GG zu... :wink:

Re: DISKOTHEKEN BLEIBEN VOR OSTERN GESCHLOSSEN

Verfasst: 10.04.2014, 16:24
von Info
Otto hat geschrieben:DISKOTHEKEN BLEIBEN VOR OSTERN GESCHLOSSEN

Mit Blick auf die nahenden Feiertage weist das Bürger- und Ordnungsamt der Stadt Oldenburg darauf hin, dass öffentliche Tanzveranstaltungen von Gründonnerstag, 5 Uhr, bis Ostersamstag, 24 Uhr, nach dem Niedersächsischen Feiertagsgesetz verboten sind. Dazu zählen vor allem Diskotheken, aber auch alle anderen Gaststätten und Kneipen, deren Angebote über den Schank- und Speisebetrieb hinausgehen. So zum Beispiel gilt diese Regelung auch für Lokale mit kleiner Tanzfläche oder Musik, die von einem DJ abgespielt wird. Es werden stichprobenartige Überprüfungen durchgeführt. Verstöße gegen die Bestimmungen des Niedersächsischen Feiertagsgesetzes können mit einem Bußgeld von bis zu 1.000 Euro geahndet werden.
was ist das denn , leben wir im Jahr 1603

Jesus würde sich im Grab umdrehen wenn er wüsste was für scheiß gesetzte es 2014 immer noch gibt
Gott verdreht sowieso die Augen - aber gut das die Hölle auf Staatsbedienstete wartet

Verfasst: 10.04.2014, 16:26
von Otto
Wer?

Verfasst: 10.04.2014, 16:32
von Info
Otto hat geschrieben:Wer?
wie wer ? kennst Jesus von Nazareth etwa nicht , ist doch Gottes Sohn

Verfasst: 10.04.2014, 16:54
von Otto
Ja, und Harry Potter kann zaubern - steht auch in 'nem Buch...

Der Meister und Margarita
http://youtu.be/RWRzdyL8lXA

Verfasst: 10.04.2014, 18:40
von Info
Otto hat geschrieben:Ja, und Harry Potter kann zaubern - steht auch in 'nem Buch...

Der Meister und Margarita
http://youtu.be/RWRzdyL8lXA

habe früher echt geglaubt das die Tussi , so Fahrrad fahren kann .
hab sogar selber probiert so zu fahren

https://www.youtube.com/watch?v=SFaUTEODxL4

Verfasst: 10.04.2014, 23:48
von Karteileiche
Otto hat geschrieben:Wer?
na, der hier
https://www.youtube.com/watch?v=yJhOOQOhFME

Verfasst: 13.04.2014, 06:46
von Big M
Karteileiche hat geschrieben:
Otto hat geschrieben:Wer?
na, der hier
https://www.youtube.com/watch?v=yJhOOQOhFME

meins......!