Seite 1 von 1

Oberlandesgericht Oldenburg

Verfasst: 17.03.2014, 11:47
von yogi
(...)
Führer einer Kutsche muss jederzeit zu schnellen Reaktionen im Straßenverkehr in der Lage sein
Das Oberlandesgericht Oldenburg hat entschieden, dass auch für Kutscher der Grenzwert für eine absolute Fahruntüchtigkeit bei 1,1 ‰ liegt.
(...)
http://www.kostenlose-urteile.de/OLG-Ol ... s17847.htm
...also die Fortbewegung in eurer Region scheint ja doch noch recht, ähh, wie soll ich sagen, traditionell geprägt zu sein... :lol:

Verfasst: 17.03.2014, 12:39
von Otto
Durchaus, sieh dir dieses Video an, das ich gestern am Bahnhof gedreht habe:

http://youtu.be/Gy1ilZVWhSc?t=1m40s

Verfasst: 17.03.2014, 13:04
von yogi
...tja, die gute, heile Welt der Tagschicht... :D