Oberlandesgericht Oldenburg
Verfasst: 17.03.2014, 11:47
...also die Fortbewegung in eurer Region scheint ja doch noch recht, ähh, wie soll ich sagen, traditionell geprägt zu sein...(...)
Führer einer Kutsche muss jederzeit zu schnellen Reaktionen im Straßenverkehr in der Lage sein
Das Oberlandesgericht Oldenburg hat entschieden, dass auch für Kutscher der Grenzwert für eine absolute Fahruntüchtigkeit bei 1,1 ‰ liegt.
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http://www.kostenlose-urteile.de/OLG-Ol ... s17847.htm