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Oldenburger Taxigewerbe vor dem Umbruch?
Verfasst: 06.03.2014, 13:28
von jr
Nach langer Zeit gibt es mal wieder einen Artikel im Innenspiegel. Leider kann auch er die aktuelle Lage nicht nachhaltig erhellen.
Sollten sich die Aussagen, die seit Tagen aus Unternehmerkreisen verbreitet werden, bewahrheiten, dürfte es zu einem massiven Umbruch im Oldenburger Taxigewerbe kommen. Das war zwar jahrzehntelang regelrecht versteinert, aber gerade in den letzten Jahren gab es durch den Eintritt neuer Unternehmer sowie Übergaben an jüngere Generationen neue Ausblicke.
Es wundert mich ein wenig, daß sich hier im Forum noch niemand an das Thema gewagt hat. Wie kommts?
Verfasst: 06.03.2014, 15:15
von Otto
Weil es keinerlei belastbare Informationen gibt.
Weder der "Bürgerbrief" noch die NWZ haben darüber berichtet.
Aber an den Taxiständen könnte Blut fließen...

Verfasst: 06.03.2014, 16:49
von jr
Weil es keinerlei belastbare Informationen gibt.
Dann fragt sich, worauf die allgemeine Aufregung basiert.
Verfasst: 06.03.2014, 16:58
von Otto
...der wir uns bisher tunlichst enthalten haben. Von Rechts wegen sollten demnächst 38 Konzessionen wegfallen, dann wäre der "Inhalt" der Gerüchte doch kein Problem, oder?
Gefällt dir nicht, weiß ich...

Verfasst: 07.03.2014, 14:30
von jr
Lesetip:
http://taxi-magazin.de/taxi/posts/finan ... be-105.php Der Finanzrichter postuliert de facto einen umgehenden Konzessionsentzug bei jeder Art von Verstößen gegen sozialversicherungs- und steuerrechtliche Bestimmungen. Wieviele der derzeitigen Taxen dann wohl noch auf den Straßen wären? Doch das ist hier nicht das Thema.
Erste belastbare Informationen lassen sich der Verwaltungsvorlage für die nächste Verkehrsausschußsitzung entnehmen, die jetzt abrufbar ist:
Im Ergebnis der Untersuchung empfiehlt der Gutachter, unter Abwägung des öffentlichen Interesses an einem funktionsfähigen Taxengewerbe und dem Grundrecht auf freie Berufsausübung, unter anderem folgendes Vorgehen:
Neuerteilung: Herausgabe von 6 zusätzlichen Konzessionen. Dies sei unschädlich für die Funktionsfähigkeit des Oldenburger Taxengewerbes.
Umkonzessionierung: Weitgehend unschädlich für die Funktionsfähigkeit des Taxengewerbes sei die Umkonzessionierung von Mietwagen in Taxen, da bereits beide Verkehrsformen heute auf weit überschneidenden Märkten arbeiten.
Die Stadt Oldenburg beabsichtigt, die Empfehlungen des Gutachtens umzusetzen. So soll den Mietwagenunternehmen angeboten werden ihre Mietwagenkonzessionen in Taxenkonzessionen umzuwandeln. Die 6 zusätzlichen Konzessionen sollen, unter Abarbeitung der Warteliste, bewilligt werden.
http://buergerinfo.oldenburg.de/getfile ... 73&type=do
Kurz: Dieses Vorgehen halte ich für rechtswidrig, weil es die gesetzlich vorgesehene Funktion der Wartelisten nach § 13 Abs. 5 PBefG umgeht:
(5) Bei der Erteilung der Genehmigungen für den Taxenverkehr sind Neubewerber und vorhandene Unternehmer angemessen zu berücksichtigen. Innerhalb der Gruppen sollen die Antragsteller nach der zeitlichen Reihenfolge des Eingangs der Anträge berücksichtigt werden. Ein Antragsteller wird unabhängig vom Zeitpunkt der Antragstellung nachrangig behandelt, wenn er
1. das Taxengewerbe nicht als Hauptbeschäftigung zu betreiben beabsichtigt,
2. sein Unternehmen nicht als Hauptbeschäftigung betrieben hat oder innerhalb der letzten acht Jahre ganz oder teilweise veräußert oder verpachtet hat oder
3. seiner Betriebspflicht nicht ordnungsgemäß nachgekommen ist.
Einem Antragsteller darf jeweils nur eine Genehmigung erteilt werden, sofern nicht mehr Genehmigungen erteilt werden können, als Antragsteller vorhanden sind. Die Genehmigung ist Neubewerbern für die Dauer von zwei Jahren zu erteilen; die aus der Genehmigung erwachsenden Rechte und Pflichten dürfen während dieses Zeitraums nicht übertragen werden.
http://www.gesetze-im-internet.de/pbefg/__13.html
Ich staune, daß ein Gutachten dieses Vorgehen empfehlen soll.
Verfasst: 07.03.2014, 15:53
von Otto
Tja, wenn man die Stadt in der Tasche hat...alles korrupt!
Verfasst: 07.03.2014, 16:11
von yogi
jr hat geschrieben:
Kurz: Dieses Vorgehen halte ich für rechtswidrig, weil es die gesetzlich vorgesehene Funktion der Wartelisten nach § 13 Abs. 5 PBefG umgeht:
(...)
Ich staune, daß ein Gutachten dieses Vorgehen empfehlen soll.
Der Beklagte hat den Antrag des Klägers auf Erteilung einer Genehmigung für den Gelegenheitsverkehr mit 5 Taxen zu Unrecht abgelehnt. Er stützt sich dabei allein auf die Regelungen des § 13 Abs. 4 Satz 1 PBefG sowie des § 13 Abs. 5 PBefG. Gemessen an diesen Vorschriften erweist sich die Ablehnung des Antrags des Klägers allerdings nicht als tragfähig.
http://openjur.de/u/623038.html
...§ 13 PBefG ein stumpfes Schwert...
Verfasst: 07.03.2014, 20:49
von jr
Otto hat geschrieben:Tja, wenn man die Stadt in der Tasche hat...alles korrupt!
Wenn es nach dir geht, ist ohnehin jeder Mensch auf dieser Welt korrupt. Na ja, nicht ganz, richtigerweise müßte ich schreiben: bis auf einen. Das ist also eine Nullaussage. Für wilde, beleglose Behauptungen gibt es in HH einen bekannten Fachmann, und dem sollten wir dieses Feld auch belassen. Er konnte die Folgen solcher Aussagen ja schon mal ein paar Tage gesiebt genießen.
yogi hat geschrieben:...§ 13 PBefG ein stumpfes Schwert...
In dem von dir verlinkten Urteil gibt es einen Satz, der im Taxigewerbe nicht gerne gehört wird:
Die Funktionsfähigkeit des örtlichen Taxengewerbes ist nur um des öffentlichen Verkehrsinteresses willen geschützt, nämlich mit dem Ziel einer möglichst guten Bedienung des individuellen öffentlichen Verkehrs in Ergänzung vor allem zu dem öffentlichen Linienverkehr, nicht hingegen zum Schutz des bestehenden Gewerbes vor Konkurrenz.
Gerichte schreiben ihn dennoch gerne in ihre Urteile rund um die Konzessionsvergabe rein. Die Funktion der Wartelisten stellt das Urteil im übrigen nicht in Frage. Ganz im Gegenteil, es verweist im letzten Absatz noch einmal deutlich darauf.
Verfasst: 07.03.2014, 22:13
von Otto
jr hat geschrieben: Für wilde, beleglose Behauptungen gibt es in HH einen bekannten Fachmann, und dem sollten wir dieses Feld auch belassen. Er konnte die Folgen solcher Aussagen ja schon mal ein paar Tage gesiebt genießen.
Angesichts der Tatsache, dass sich seine Behauptungen später bewahrheiteten, sollte er eigentlich Haftentschädigung erhalten.
Verfasst: 07.03.2014, 22:22
von jr
Die, die dazu führten, haben sich nicht bewahrheitet. Er hat bis heute nicht verstanden, was da wirklich lief. Aber das will ich ihm auch nicht auf die Nase binden. Und nun weiter im Kontext. Oder liegt dir nichts daran, das Thema ernsthafter anzugehen?
Verfasst: 08.03.2014, 14:55
von Otto
Nein, liegt mir nicht.
Du siehst ja an der Beteiligung hier, wie groß das Interesse ist...
Da die Entscheidungen getroffen sind und unsere Chefs zu doof sind, um etwas dagegen zu tun, ist mir das egal.
Wenn die Bestochenen in der Verwaltung zu doof sind, nachzusehen, wie viele Taxifahrer nebenher Hartz IV, Wohngeld usw beziehen, ist mir das egal.
Wenn die Taxifahrer zu 95% zu doof sind, um sich zu organisieren, ist mir das egal.
Taxifahren ist kein Dogma für mich, ich kann meine Stammgäste auch privat befördern und ansonsten Hartz IV kassieren.
http://cdn4.spiegel.de/images/image-668 ... e-lwhq.jpg
Verfasst: 08.03.2014, 15:49
von yogi
jr hat geschrieben:Die Funktion der Wartelisten stellt das Urteil im übrigen nicht in Frage. Ganz im Gegenteil, es verweist im letzten Absatz noch einmal deutlich darauf.
...jedoch ohne die von mir durchaus laienhaft erwartete rechtliche Wirkung zu erzielen.
Verfasst: 08.03.2014, 16:23
von yogi
...Hermann Pump, Richter am Finanzgericht...

Verfasst: 08.03.2014, 16:57
von Otto
yogi hat geschrieben:
...Hermann Pump, Richter am Finanzgericht...

Ok, dann sind sie eben nicht bestochen, sondern nur faul...
Verfasst: 08.03.2014, 23:33
von yogi
Otto hat geschrieben:
Ok, dann sind sie eben nicht bestochen, sondern nur faul...
...bestochen, faul, blöde oder einfach nur uninteressiert; das Dumme ist, das diese Leute einen wichtigen Teil deines Lebens beeinflußen...

Verfasst: 09.03.2014, 17:36
von Info
Otto hat geschrieben:
Wenn die Taxifahrer zu 95% zu doof sind, um sich zu organisieren, ist mir das egal.
eigentlich sind die 5 % der möchtegern schlauen , noch dümmer weil die ja eigentlich dazu in der Lage sein sollten , organisatorisch tätig zu werden und mit organisieren anfangen
viele brauchen halt egoistische dumme Leithammel
jr hat geschrieben:
Sollten sich die Aussagen, die seit Tagen aus Unternehmerkreisen verbreitet werden, bewahrheiten, dürfte es zu einem massiven Umbruch im Oldenburger Taxigewerbe kommen.
bin ja dafür das man diese eine Oldenburger Taxi Firma die zum teil schon seit Monaten kein lohn mehr zahlt sämtliche Taxi Konzessionen mit sofortiger Wirkung entzieht
Verfasst: 09.03.2014, 18:14
von Otto
Der Unterschied ist der, ob du zu zweit oder mit zwanzig Leuten zur VerDi gehst.
Aber du hast natürlich recht.

Verfasst: 17.03.2014, 13:04
von Otto
Wenn der Verkehrsausschuss heute dem Antrag zustimmt, handelt es sich dabei um eine Verstoß gegen § 49 Abs. 4 Satz 5 PBefG.
Annahme, Vermittlung und Ausführung von Beförderungsaufträgen, das Bereithalten des Mietwagens sowie Werbung für Mietwagenverkehr dürfen weder allein noch in ihrer Verbindung geeignet sein, zur Verwechslung mit dem Taxenverkehr zu führen.
Wenn der Kunde in Zukunft bei einer Mietwagenfirma, die sowohl Mietwagen wie auch Taxen hat, anruft, bekommt er dann ein Taxi oder einen Mietwagen?
Und bekommt die Mietwagenfirma auch eine neue Rufnummer nur für Taxikunden oder wie will die Stadt verhindern, dass es zu einer Verwechslung führt?
Wohlgemerkt, die "Verwechslung" muss nicht einmal stattgefunden haben oder überhaupt real sein, die Vermischung von Taxi- und Mietwagengeschäft darf nicht "geeignet sein, zur Verwechslung mit dem Taxenverkehr zu führen".
Wie will Hatscher das gewährleisten? Das ist unmöglich, hier ermöglicht die Stadt nicht nur Gesetzesverstöße, sondern fördert sie.*
§ 49 Abs. 4 Satz 5 PBefG ist die Rechtsgrundlage, nach der die Taxenunternehmer gegen diesen Beschluss der Stadt Einspruch einlegen könnten - wenn sie denn wollten.
*Samstagnacht zuletzt wurden ein Hatscher-Kollege und ich gemeinsam im Vereinsheim "An de Bullwisch" von den Gästen freudig als die "Taxifahrer" begrüßt, der junge Kollege wurde erst einmal gefragt, ob er denn schon einen Führerschein hätte (er war über dreißig, aber es war lustig). Als ich dann mit meinen Fahrgästen zum Auto ging, mussten erst einmal ein Siemenroth-Taxi sowie ein weiterer Hatscher Platz machen, damit ich den Parkplatz verlassen konnte.
Verwechslung von Taxi und Mietwagenverkehr in Oldenburg - aber nein, nie nicht!
Verfasst: 17.03.2014, 13:43
von Otto
Verfasst: 17.03.2014, 20:01
von minol
Ja, das finde ich eine interessante Sache. Ich stell mir gerade vor, ich bestelle bei dem genannten Unternehmer ein Taxi, aber ein Mietwagen kommt. Ich würde da nicht einsteigen, denn ich will nach Taxitarif fahren. Wie mag dieses Unternehmen wohl damit umgehen?
Wie läuft das zur Zeit eigentlich mit den kleinen Taxi+Mietwagen-Unternehmen? Was kommt, wenn man bestellt?
Eine andere Frage ging mir gerade bei der Lektüre der Ausschußvorlage durch den Kopf. Dort steht etwas von "Umkonzessionierung". Sind die Mietwagen eigentlich auch "konzessioniert"? Ich dachte immer, sie wären das nicht. Wenn sie aber nicht konzessioniert sind, dann können sie auch nicht "umkonzessioniert" werden, sondern müßten "neukonzessioniert" werden.
Nächste Frage: Wollen die beliebig viele Mietwagen zu Taxen machen? Dann ist es für große Unternehmen natürlich praktisch ALLE Mietwagen zu Taxen zu machen, denn dann können beliebig viele auf die Taxistände losgelassen werden. Eigentlich könnten sie dann auch die Konzessionssperre ganz aufheben....

Habe ICH da was nicht verstanden oder die Stadt Oldenburg?