Seite 1 von 1

Mietwagentarife

Verfasst: 06.09.2012, 19:44
von Otto
Da hat Hatscher ja kräftig zugelangt:

http://www.hatscher.de/mietwagen/tarife.html

Verfasst: 06.09.2012, 19:58
von Big M
na da freu ich mich ja schon in zukunft auf kundenneuvorstellungen....

Verfasst: 06.09.2012, 20:23
von Otto
Da gibt's noch mehr Nettes:
Um die zugesagten Anrufaufträge pünktlich und zuverlässig anfahren zu können, ohne auf dem Wege von "Winkern" auf Basis der Beförderungspflicht abgefangen zu werden, sind Mietwagen von der Beförderungspflicht entbunden.
(...)

http://www.hatscher.de/mietwagen/mietwagen.html
Nein Freunde, das ist nicht der Grund...
Darüber hinaus sind Mietwagen auch nicht in die Tarifpflicht eingebunden und können daher individuell zugeschnittene Fahrpreise für verschiedene Kundenkreise anbieten.
(...)
Ja, die kleinen Kunden zahlen für die Großkunden...
Für gewerbliche Kunden ist darüber hinaus die Regelbesteuerung von Mietwagenfahrten (derzeit 19%) interessant, da dem entgegen für Taxifahrten nur der ermäßigte Satz von 7% ausgewiesen wird.
So kann man das natürlich auch ausdrücken, dass Mietwagen schon von der MWSt her teurer als Taxen sind.

Eine Menge Orwell'scher Neusprache auf diesen Seiten.

Verfasst: 07.09.2012, 03:56
von jr
Die Beförderungspflicht-Passage dürfte den durchschnittlichen Fahrgast überfordern. Das Abfangen von Winkern während der Anfahrt zu anderen Kunden (denn das ist hier meines Erachtens gemeint) kommt meistens zustande, weil Taxifahrer dabei regelwidrig ihr Taxischild beleuchten.

Verfasst: 07.09.2012, 14:10
von Otto
Wenn es "regelwidrig" ist - wo steht das denn?

Verfasst: 07.09.2012, 14:39
von jr
§ 39 Benutzung des Taxischildes

Im Geltungsbereich der festgesetzten Beförderungsentgelte muß das Taxischild (§ 26 Abs. 1 Nr. 2) beleuchtet sein, wenn keine Fahrtaufträge ausgeführt werden; das gilt nicht bei der Bereitstellung von Taxen auf Taxenständen. Bei Durchführung eines Fahrtauftrags muß die Beleuchtung ausgeschaltet sein.

http://www.gesetze-im-internet.de/bokra ... /__39.html
Die Anfahrt zu einer Bestelladresse zählt zum Fahrtauftrag. In einigen Taxitarifen wird das auch explizit angesprochen, und zwar im Hinblick auf die dafür fälligen Kosten/Nichtkosten. Die Beförderungspflicht gegenüber einem Winker besteht bei einer Anfahrt zu einem anderen Kunden dann weiter, wenn das Taxischild dabei nicht ausgeschaltet ist. Vielleicht erinnert sich ja noch jemand an einen in OL gerichtsfest gewordenen Fall, in dem ein Fahrer verknackt wurde, weil er den Winker bei einer Funktour stehen ließ. Pech für ihn: Das Schild war nicht von Hand abschaltbar. Diese Schaltung gab es seinerzeit bei etlichen örtlichen Taxen.

Verfasst: 07.09.2012, 14:52
von Otto
jr hat geschrieben:Vielleicht erinnert sich ja noch jemand ...
Nee, eben nich', deswegen frag' ich ja...

Dann macht ja der Satz noch weniger als wenig Sinn...
Die Anfahrt zu einer Bestelladresse zählt zum Fahrtauftrag.
Das heisst, ich darf also gemäss BO-Kraft die Uhr auf dem Weg zum Kunden einschalten.

Verfasst: 08.09.2012, 01:37
von jr
Nee, eben nich', deswegen frag' ich ja...
Wenn ich recht entsinne, kam der Wagen aus der Bürgerstraße und wurde Ecke Donnerschweer angehalten. Der Fahrer erklärte, er könne den Fahrgast wegen Funktour nicht mitnehmen. Der nahm dann den Rechtsweg. Der Richter zeigte wegen der Nichtabschaltbarkeit zwar Verständnis für den Fahrer, verknackte ihn aber dennoch und riet dazu, sich die Kohle vom Unternehmer wiederzuholen. So oder ähnlich war es damals in der NWZ zu lesen.
Das heisst, ich darf also gemäss BO-Kraft die Uhr auf dem Weg zum Kunden einschalten.
Das Taxischild muß abgeschaltet sein, nicht das Taxameter an. Deshalb definieren viele Kreise und Städte explizit die Bedingungen für die Anfahrt im Tarif. Definieren heißt dabei nicht automatisch, daß die Anfahrt kostenpflichtig ist. Im Normalfall kosten Anfahrten außerhalb der Betriebssitzgemeinde dann Kohle, wenn die Fahrt nicht zurückführt. Heidelberg war meines Wissens die letzte Großstadt Deutschlands, die auch innerhalb des Stadtgebiets Anfahrten berechnete. Ein Ärgernis sind dabei unklare Streckendefinitionen. Ich bezweifle, daß sie einer juristischen Prüfung standhalten. Dazu gehören z.B. die, wo überhaupt nicht erklärt wird, ab wo die Anfahrt berechnet wird. Wenn das zu einer Berechnung nach dem zufälligen Standort des Taxis beim Losfahren führt, ist die Regelung indiskutabel. Im Bundesforum hatte ich deswegen vor einiger Zeit einmal den Tarif des LK Dahme-Spreewald hinterfragt.

Verfasst: 08.10.2012, 21:30
von Remmer Witte
Hi Otto, kennst Du den schon (stammt auch von unserer Seite)? Mietwagen .(). fahren .(). und stehen nicht .().

....die Quintessenz aus: Mietwagen dienen im individuellen Personennahverkehr der Personen- & Sachbeförderung im Kundenauftrag. Sie fahren im Gegensatz zum Taxi ausschließlich auf telekommunikative Bestellung und stehen nicht an Taxiständen zum Zustieg bereit.

Verfasst: 09.10.2012, 10:42
von Otto
Aber warum verbreitet ihr immer noch die Lüge, ihr wärt billiger?

Warum schreibt die Zeitung über die Tariferhöhung bei den Taxen, nicht aber über eure?

Warum schreibt die Zeitung über den Zoll bei Auto-Bald, nicht aber über den Zoll bei euch?

Guten Draht zur NWZ?

Verfasst: 09.10.2012, 21:03
von Remmer Witte
...unsere Tarife sind im Netz zu finden, wo ist das Problem?