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Zu viele Taxen am Marktplatz?
Verfasst: 29.07.2005, 19:29
von jr
Die Merkwürdigkeiten im Umgang einzelner Polizisten mit Taxifahrern nehmen offenbar kein Ende:
Wie ich erst jetzt erfahren habe, ist offenbar vor einigen Tagen ein - regulär - in der linken Reihe vorne stehender Fahrer auf dem Taxistand Marktplatz bezichtigt worden, Rettungswege zu versperren und sich dort rechtswidrig aufzustellen. Das Kennzeichen wurde notiert, entsprechende Post angekündigt.
Die Polizei behauptet ja schon im Fall der Massenaktion vom 18.06.05 (Wallstraße/Julius), daß es sich lediglich um eine Entscheidung der Einsatzbeamten vor Ort handelte (so Pressesprecher Weiß in Ausgabe 11). Aber weitere Vorkommnisse in der damaligen Nacht und in der Folgezeit lassen andere Vermutungen leider nicht ganz abwegig erscheinen.
Verfasst: 30.07.2005, 00:17
von nicht egal !
Was ist denn bei Euch los ?
Verfasst: 30.07.2005, 08:01
von jr
Das wüßten wir auch gerne. Aber wer weiß: Vielleicht verplappert sich ja mal nicht nur ein gewöhnlicher Polizist bei einer Kontrolle.
Verfasst: 30.07.2005, 09:33
von Querulant
die spinnen doch total

Verfasst: 31.07.2005, 07:22
von Otto
Onkel Hotte hat geschrieben:die spinnen doch total
Vorsicht mit solchen Äußerungen! Nachher legt man dir das noch als Beamtenbeleidigung aus.
Besser ist:
"Die spinnen, die Römer!"
Aber was den Vorwurf angeht: wenn genügend andere Kollegen da waren, gibt's ja hinreichend Zeugen dafür, daß der entsprechende Kollege vorschriftsmäßig am Taxistand war, oder?
Verfasst: 31.07.2005, 13:28
von wolli
Aber was den Vorwurf angeht: wenn genügend andere Kollegen da waren, gibt's ja hinreichend Zeugen dafür, daß der entsprechende Kollege vorschriftsmäßig am Taxistand war, oder?
das sehe ich genauso!
...und da er in der linken reihe vorne gestanden hat, müssen es ja mindestens 4 gewesen sein!

Verfasst: 31.07.2005, 13:35
von wolli
ausserdem wird der stand marktplatz seit jahrzehnten in 2 reihen genutzt!

Verfasst: 31.07.2005, 18:58
von jr
Im Anhang zur aktuellen Taxiordnung ist die maximale Anzahl der Taxen auf dem Stand Markt mit 10 angegeben. Das ist eventuell nicht mehr ganz ernst zu nehmen, da aus dem Jahre 1973 stammend. Doch erinnere ich mich gut, daß jahrelang euf dem Taxistandschild eine 9 stand, die bei normaler Aufstellung in zwei Reihen innerhalb der erkennbar dafür gepflasterten Fläche in Ordnung geht.
Warten wir also mal ab, ob Schriftverkehr folgt und - wenn ja - was vorgeworfen wird.
Verfasst: 01.08.2005, 00:33
von Günni
Ja, wat gibt denn die Beschilderung her? Rettungswege müssen ja irgendwie gekennzeichnet sein.
Jedoch, an manch einem Abend, wenn ich aus dem Cäsar`s mich nach Hause trolle, sehe ich den Ein oder Anderen Wagen am Markt abgeparkt, dass man glauben möchte, der Fahrer fährt `nen Leopard II.
Wenn dann seitlich zuwenig Platz ist, dass ein Feuerwehrwagen geschweige den RTW/NEF nicht durchpasst, nun dann sind das selbstgemachte Leiden.
Und wenn dann der Fahrer sonst wo aber nicht am Wagen ist, nun dann sind mal eben 35 EUR weg.
"So ganz spinnen die Römer dann nicht mehr."

Verfasst: 01.08.2005, 00:42
von wolli
Blau(licht)macht glücklich
...das glaube ich sofort!

Verfasst: 01.08.2005, 00:52
von jr
Erläuterung und Verwaltungsvorschriften zu § 41 Abs 2 Zeichen 229 der Straßenverkehrsordung (Taxistand):
Ein Zusatzschild kann die Anzahl der vorgesehenen Taxen angeben.
1. Das Zeichen steht am Beginn der Verbotsstrecke. Ist diese für mehr als 5 Taxen vorgesehen, so ist das Zeichen auch am Ende der Verbotsstrecke aufzustellen.
2. Verbotsstrecken mit nur einem Zeichen (bis zu 5 Taxen) sind zu markieren (Zeichen 299). Verbotsstrecken für mehr als 5 Taxen brauchen nur auf besonders langen oder unübersichtlichen Strecken gekennzeichnet zu werden. Für jedes Taxi sollen dabei 5 m zugrunde gelegt werden.
Anmerkung: Zeichen 299 ist die gezackte Grenzzmarkierung für Halt- und Parkverbote.
Verfasst: 01.08.2005, 01:11
von jr
Rettungswege müssen ja irgendwie gekennzeichnet sein.
"Offene" - also nicht explizite - Rettungswege sind nie gekennzeichnet. Allerdings kann man wohl davon ausgehen, daß auf dem Markt wie auch auf allen anderen öffentlichen Verkehrswegen eine Breite von drei Metern ausreichend ist, um die Vorbeifahrt anderer Verkehrsteilnehmer nicht unzumutbar zu behindern. Das dürfte im Regelfall gewährleistet sein.
Jedoch, an manch einem Abend, wenn ich aus dem Cäsar`s mich nach Hause trolle, sehe ich den Ein oder Anderen Wagen am Markt abgeparkt, dass man glauben möchte, der Fahrer fährt `nen Leopard II.
Das kann einerseits passieren, andererseits ist aber gerade in diesen Fällen üblicherweise ein Lenker am Rad, so daß das im Falle einer Falles zumindest faktisch nicht zum Problem werden sollte.
Wenn dann seitlich zuwenig Platz ist, dass ein Feuerwehrwagen geschweige den RTW/NEF nicht durchpasst, nun dann sind das selbstgemachte Leiden.
Wenn der Platz tatsächlich aus diesen Gründen nicht reicht, grundsätzlich ja. Wer sein Taxi innerhalb der entsprechend gepflasterten Fläche aufstellt, sollte aber auf der sicheren Seite sein.
Immerhin sollte man uns auch mal zugute halten, daß wir des öfteren auch von zulässigen Stellen verschwinden, um Einsatzwagen den Weg freizumachen, den gegenüber dem Stand verbotswidrig parkende private PKW versperren. Ich denke da vor allem an den Waffenplatz.