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Blaulicht fahrten in Oldenburg
Verfasst: 05.07.2005, 05:57
von taxer
sonderrechte der polizei in Oldenburg mit Blaulicht und bei ROT über die ampelkreutzung fahren allerdings ohne martinshorn
Der § 35 ist in oldenburg nicht gültig oder ???????
Das Sonderrecht mit dem Gebot nach StVO § 38 Abs 1 S 2, freie Bahn zu schaffen, darf der Fahrer eines Einsatzfahrzeugs nur in Anspruch nehmen, wenn er beide Sondersignale, also Blaulicht und Martinshorn in Betrieb gesetzt hat. Das Blaulicht begründet keinen Vorrang, sondern mahnt die anderen Verkehrsteilnehmer nur zu gesteigerter Aufmerksamkeit.
Der Fahrer eines nur mit Blaulicht fahrenden Einsatzfahrzeugs hat grundsätzlich bei rotem Ampellicht anzuhalten und den Verkehrsteilnehmern, die bei grünem Ampellicht in die Kreuzung eingefahren sind, Vorfahrt zu gewähren. Fährt er während der Rotlichtphase in die Kreuzung ein, ist er verpflichtet, sich darauf einzurichten, daß jederzeit der Querverkehr wegen des dort grünen Ampellichts ungebremst in der Kreuzung einfahren werde. Aus der Verlangsamung eines herannahenden bevorrechtigten Fahrzeugs ist keineswegs zu schließen, daß dieses dem Einsatzfahrzeug wegen des Blaulichts die Durchfahrt ermöglichen wolle.
Verfasst: 05.07.2005, 14:18
von Red Warrior
geil, da weiss ich ja, wer mir demnächst ein neues taxi finanziert.
aber deine beobachtung ist völlig richtig, sie brausen oft genug auch nachts nur mit blaulicht über die kreutzungen. völlig unverantwortlich
Verfasst: 05.07.2005, 14:47
von wolli
...und tagsüber benutzen sie die linksabbieger - spur von der moslestrasse in die staulinie, die nur für linienbusse und taxen vorgesehen ist, ohne alles!
dabei sind sie doch ohne "sonderrechte" ganz normale pkw, für die das verboten ist!
Verfasst: 05.07.2005, 20:55
von Gast
noch ein paarlinks
Verfasst: 05.07.2005, 21:13
von taxer
http://morgenpost.berlin1.de/content/20 ... 38817.html
http://www.spiegel.de/panorama/0,1518,354698,00.html
http://www.rtvp.de/news-20050510-streif ... e-256.html
http://www.123recht.net/article.asp?a=1 ... unfall&p=1
Verkehrsregeln
Auch Rettungsfahrer müssen sich bei Blaulichtfahrten grundsätzlich an die Verkehrsregeln halten. Verstößt ein Fahrer gegen Vorschriften mit der Folge eines Unfalls, verringert sich der Schadenersatzanspruch.
Die Richter vertreten die Meinung, der Fahrer hat sich grob fahrlässig verhalten, als er sich nicht ausreichend vergewissert hat, dass andere Verkehrsteilnehmer sein Vorrecht erkannt hat. Den Beteuerungen des Fahrers, er sei langsam gefahren, schenkten die Richter keinen Glauben. Laut Beweisaufnahme ist er mit Tempo 57 ungebremst über die rote Ampel gefahren.
LG Oldenburg; Az.: 5 O 2941/04
Verfasst: 05.07.2005, 21:55
von Red Warrior
ist doch ein guter richtwert, oder?
Verfasst: 06.07.2005, 03:35
von wolli
ist doch ein guter richtwert, oder?
...als mindestgeschwindigkeit für die nachtschicht?

....

!
Verfasst: 11.07.2005, 14:56
von Günni
Ihr habt ja Recht, mit der theoretischen Seite der Blaulichtfahrten.
Ich bitte aber einmal zu bedenken, dass es auch die taktische Seite bei Blaulichtfahrten gibt. Wenn man z.B. zu einem Banküberfall oder einem Raub mit Martinshorn angebügelt kommt, speziell in der Innenstadt, dann hört man den Wagen schon 5 Km vorher und die Täter sind weg oder aber im schlimmsten Fall ändert sich die eigendliche Lage zu einer Geiselnahme oder ähnlichem.
Deshalb schalten die Jungs das Horn meistens vorher aus.
Schätze, jeder von Euch Fahrern ist dankbar, wenn in einer Notsituation die Polizei fix erscheint und Euch den Täter vom Hals schafft. Stellt Euch mal vor, wie der reagiert, wenn der den Wagen schon von weitem hört. Unschöner Gedanke. Somit gäbe es zumindest einen Grund, warum die Oldenburger Polizei teilweise ohne Horn bügelt.
Verfasst: 11.07.2005, 16:30
von wolli
dein einwand ist natürlich richtig, und von den meisten von uns sicherlich nachvollziehbar, Günni!
alles eine frage der "angemessenheit" und "vernunft"!
die sollte man aber auch von der anderen seite erwarten dürfen, anstatt unseren nachtschichtkollegen ihrer "pflichterfüllung" am waffenplatz unnötigerweise in die quere zu kommen!

Verfasst: 11.07.2005, 19:28
von Querulant
wolli hat geschrieben:...als mindestgeschwindigkeit für die nachtschicht?

....

!
und richtwert für die tagschicht

- zumindest auf der bloherfelder...
@günni
was macht das studium, herr wachtelmeister?

Verfasst: 11.07.2005, 19:54
von wolli
bei der gelegenheit, Sven oder "hotte"!
halt lieber den gasfuss flach!
sonst ist Ulli garnicht stolz auf dich!
du weisst, welchen Ulli ich meine!

---

Verfasst: 11.07.2005, 19:59
von Querulant
das sagst du so leicht bei 136 ps
lappen kann man mir eh nicht abnehmen, ich hab garkeinen
und der betreffende uli (mit einem L) bekommt doch eh nix mehr mit, der is beamter im büro - schläft also den ganzen tag
okay, mal im ernst: meistens halte ich mich an die stvo
Verfasst: 11.07.2005, 20:05
von wolli
meistens halte ich mich an die stvo
wenn das nur alle tun würden, insbesondere die radfahrer!

---

Verfasst: 11.07.2005, 20:09
von Querulant
ich bin mittlerweile eiskalt gegenüber radfahrern. wenn die bei rot auf ne ampel zuheizen (und noch locker bremsen können!!!!), fahr ich weiter.
manchmal gehen mir die radler sowas von auf den zeiger, daß ich zum tier werden könnte
p.s.: bin selber einer
Verfasst: 11.07.2005, 20:20
von wolli
...und ein junger, unvernünftiger kerl ausserdem!
"der klügere gibt nach!" - schon mal gehört?

---

!!!
p.s.: ich hasse sie auch, aber ich zwinge mich darüber zu "stehen", statt darüber zu fahren, wie ich es manchmal gerne täte!

Verfasst: 11.07.2005, 21:47
von jr
aber ich zwinge mich darüber zu "stehen", statt darüber zu fahren
Glaube nicht, daß die das zu würdigen wissen.
@ Günni
Klare Sache - ich bin voll auf Deiner Seite. Wer mal eine Zeit lang neben einer Hauptanfahrtstrecke für Einsatzfahrten gearbeitet hat, weiß es zu würdigen, wenn die Tröte so oft wie es irgendwie geht, ausgeschaltet bleibt. Ich habe persöhnlich auch noch nie eine gefährliche Verkehrssituation erlebt, die aus einer Einsatzfahrt resultierte.
Behinderungen - vermeidbare zumindest - die kommen auch im normalen Alltagsverkehr zustande - warum sie der Polizei höher anrechnen als dem Sonntagsfahrer.
Verfasst: 11.07.2005, 22:01
von wolli
Behinderungen - vermeidbare zumindest - die kommen auch im normalen Alltagsverkehr zustande - warum sie der Polizei höher anrechnen als dem Sonntagsfahrer.
wohl wahr!

...
man sollte sonntags laserpistolen im einsatz haben, die fahrer, die die erlaubte geschwindigkeit in gefährlicher weise unterschreiten, aus dem verkehr ziehen!

---

Verfasst: 11.07.2005, 22:10
von Querulant
tags oder nachts?
Verfasst: 11.07.2005, 22:16
von wolli
tagsüber natürlich!...oder sind die nächtens immernoch unterwegs?

Verfasst: 11.07.2005, 22:21
von Querulant
in den nächten von samstag auf sonntag ja, da schleichen die alle mit ca. 70 durch die stadt
