So kassiert die Stadt Autofahrer ab
Verfasst: 17.03.2009, 14:34
So kassiert die Stadt Autofahrer ab
http://www.nwzonline.de/index_regionala ... id=1953726
http://www.nwzonline.de/index_regionala ... id=1953726
http://www.der-innenspiegel.de/forum/
http://www.der-innenspiegel.de/forum/viewtopic.php?f=2&t=2361
Mein Unterstützung hast duIch finde, man sollte den Sanktionskatalog aus dem § 31 SGB II auf solche Beamte oder städtischen Angestellten anwenden, die ihren Verpflichtungen nicht nachkommen, so wie er auf Hartz-IV-Empfänger angewendet wird - 30% Gehaltskürzung.
das ist doch mal eine gute nachricht wenn eine taxifahrt dabei herauskommtOtto hat geschrieben:Seit dem 1.07. werden alle in der Stadt OL abgeschleppten KFZ nicht mehr zu Westerburg gebracht, sondern zur August-Wilhelm-Kühnholz-Str. -
Die abgeschleppten Fahrzeuge werden auf dem Betriebsgelände der Firma
Wiechmann
August-Wilhelm-Kühnholz-Str. 53
26135 Oldenburg
Telefon 0441/92 00 40 2
VWG Linie 303
Endstation Schafgarbenweg
abgestellt und können dort unter Vorlage der Zulassungsbescheinigung Teil I und des Personalausweises abgeholt werden.
Bei großen Sonderveranstaltungen wie Kramermarkt oder Stadtfest werden auch andere Flächen genutzt. Der Verbleib des Fahrzeuges kann beim Zentralen Außendienst der Stadt Oldenburg unter den Telefonnummern 0441/235 3531 oder 235 3530 erfragt werden. Außerdem wird die Polizei über jede Abschleppmaßnahme informiert, so dass Sie außerhalb der städtischen Dienstzeiten auch dort nachfragen können.
Die Abschleppkosten werden dem Fahrzeughalter in Rechnung gestellt, ebenso wie entstandene Verwaltungsgebühren. Außerdem wird ein Verwarngeld erhoben.
http://tinyurl.com/mv4tgr
Polizei zielt mit der Laserpistole genau
(...)
Der städtische Blitzer löst in der Tempo-30-Zone ab 39 km/h aus, die Polizei, die sich auf die Spitzenwerte konzentriert, blitzt erst bei 44 km/h (davon wird jeweils die Toleranz noch abgezogen).
(...)
Ab diesem Monat setzt die Ordnungsbehörde einen zweiten Blitzer ein. Das neue Gerät wird übrigens in einem VW Caddy versteckt sein.
http://www.nwzonline.de/index_regionala ... id=2068680
Deswegen bleibt es dennoch reine Abzocke.Stadt Oldenburg macht neuen Blitzer startklar
http://www.nwzonline.de/index_regionala ... id=2076950
Ich finde es bedauerlich, in was für einen Polizeistaat wir uns verwandelt haben, mit Cops, die so arrogant sind, dass sie den DDR-Vopos kaum noch nachstehen.jr hat geschrieben:Nach wie vor finde ich bedauerlich, daß nur in einem kleinen Teil aller Fälle dort kontrolliert wird, wo es objektiv gefährlich ist.
Gericht bremst Stadt-Blitzer in Oldenburg aus
VERKEHRSÜBERWACHUNG Verfahren gegen Autofahrer (6 km/h zu schnell) eingestellt
http://www.nwzonline.de/index_regionala ... id=2085991
Das Zauberwort heißt "Verhältnismäßigkeit", und die muss bei jedem staatlichen Handeln automatisch beachtet werden, selbst wenn sie nicht im Gesetz steht.jr hat geschrieben:Ein interessanter Verfahrensausgang. Aber ob er einer Überprüfung standhalten würde? Über die Beschilderung oder den Standort kann man ja streiten, aber über die Verhältnismäßigkeit? 6 zuviel sind 6 zuviel, Regel ist Regel, daran zu rütteln, ist wohl nicht Sache des Richters.
Das ist aber nicht durch § 42 Abs. 2 VwGO (Beschwer)* in Einklang zu bringen. Wir haben hier ein Ordnungswidrigkeitenverfahren, da ist es zwingend nötig, dass § 42 Abs. 2 VwGO erfüllt ist. Das heißt, du musst einen Bußgeldbescheid haben, sonst kannst du nicht klagen. Gegen das Tempolimit an sich kannst du nicht klagen, weil es dich nicht in deinen Rechten verletzt, denn es gilt ja für alle.jr hat geschrieben:Wäre dann nicht aber die Einrichtung des Tempolimits an sich zu hinterfragen?