IST in OLDENBURG alles anders ??? oder wir streuen nicht!!!
Verfasst: 24.01.2005, 16:14
Auto & Verkehr
21. Dezember 2004
Streupflicht vor dem Berufsverkehr
Bei nächtlichem Schneefall und Überfrieren muss eine Kommune rechtzeitig vor dem Berufsverkehr die Hauptverkehrsstraßen streuen lassen. Anderenfalls hafte sie bei glättebedingten Unfällen, betonen die Verkehrsanwälte im Deutschen Anwaltverein unter Hinweis auf das Oberlandesgericht Saarbrücken (AZ: 4 U 154/03).
Die Richter sprachen darin einem Autofahrer Schadenersatz zu, der auf abschüssiger, verschneiter Straße vor einer Kreuzung nicht mehr rechtzeitig hatte bremsen können und mit einem anderen Auto kollidiert war. Unabhängig von der Streitfrage, ob an abschüssigen Strecken generell eine vorrangige Streupflicht besteht, bewertete das Gericht den betreffenden Straßenabschnitt als „verkehrswichtig“. Er hätte damit im Streuplan Priorität haben müssen. Im strittigen Fall hatte es am Morgen gegen 03.30 Uhr zu schneien begonnen. Die Streufahrzeuge der Kommune waren aber erst um 08.00 Uhr im Bereich der Unfall-Kreuzung aufgetaucht. Das sei eindeutig zu spät, befand das Gericht
21. Dezember 2004
Streupflicht vor dem Berufsverkehr
Bei nächtlichem Schneefall und Überfrieren muss eine Kommune rechtzeitig vor dem Berufsverkehr die Hauptverkehrsstraßen streuen lassen. Anderenfalls hafte sie bei glättebedingten Unfällen, betonen die Verkehrsanwälte im Deutschen Anwaltverein unter Hinweis auf das Oberlandesgericht Saarbrücken (AZ: 4 U 154/03).
Die Richter sprachen darin einem Autofahrer Schadenersatz zu, der auf abschüssiger, verschneiter Straße vor einer Kreuzung nicht mehr rechtzeitig hatte bremsen können und mit einem anderen Auto kollidiert war. Unabhängig von der Streitfrage, ob an abschüssigen Strecken generell eine vorrangige Streupflicht besteht, bewertete das Gericht den betreffenden Straßenabschnitt als „verkehrswichtig“. Er hätte damit im Streuplan Priorität haben müssen. Im strittigen Fall hatte es am Morgen gegen 03.30 Uhr zu schneien begonnen. Die Streufahrzeuge der Kommune waren aber erst um 08.00 Uhr im Bereich der Unfall-Kreuzung aufgetaucht. Das sei eindeutig zu spät, befand das Gericht