Wo Mietwagen draufsteht, ist kein Taxi drin
Verfasst: 02.08.2006, 01:23
Denn als Mietwagenfahrer hat er nicht die gleichen Rechte wie seine Kollegen von den Taxi-Unternehmern – allerdings auch nicht die gleichen Pflichten.
http://www.svz.de/newsmv/lr/bue/02.08.0 ... 68275.html
zitat
Die Stadt beruft sich auf ein Urteil des Braunschweiger Verwaltungsgerichtes. Demnach ist „nur der Taxiverkehr im Hinblick auf die gesetzliche Betrieb-, Beförderungs- und Tarifpflicht als öffentliches Verkehrsmittel anzusehen, an dessen Existenz und Funktionieren ein erhebliches öffentliches Interesse der Allgemeinheit besteht“.zitat
http://www.svz.de/newsmv/lr/bue/02.08.0 ... 68275.html
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Die Stadt beruft sich auf ein Urteil des Braunschweiger Verwaltungsgerichtes. Demnach ist „nur der Taxiverkehr im Hinblick auf die gesetzliche Betrieb-, Beförderungs- und Tarifpflicht als öffentliches Verkehrsmittel anzusehen, an dessen Existenz und Funktionieren ein erhebliches öffentliches Interesse der Allgemeinheit besteht“.zitat