Taxis gelten für den Fiskus nicht als öffentliches Verkehrsmittel

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Otto
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Taxis gelten für den Fiskus nicht als öffentliches Verkehrsmittel

Beitrag von Otto »

Taxis gelten für den Fiskus nicht als öffentliches Verkehrsmittel
Der Chef eines Warenhauses wollte Taxirechnungen für mehrere Tausend Euro als Werbungskosten geltend machen. Zu Unrecht, urteilt der Bundesfinanzhof – denn Taxis seien kein Linienverkehr.
(...)
Wer mit dem Taxi zur Arbeit fährt, kann lediglich die übliche Entfernungspauschale als Werbungskosten absetzen. Wie der Bundesfinanzhof (BFH) in München entschied, gelten Taxen hier nicht als öffentliche Verkehrsmittel, deren Kosten stets in voller Höhe absetzbar sind.
(...)
Spiegel Online
Zuletzt geändert von Otto am 03.11.2022, 15:28, insgesamt 1-mal geändert.
Verännern mutt sien, sä de Düvel, do streek he sien Steert gröön an.

"In der Lebenswelt gibt es drei Kategorien, das Essbare, das Kopulierbare und das Gefährliche"

"Mir gefällt Ihr Benehmen nicht."
"Macht nichts. Ich verkauf's ja nicht."
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