Abschleppen eines Taxis nicht erforderlich
Verfasst: 27.09.2016, 17:04
Abschleppen eines Taxis nicht erforderlich
Nach Auffassung des Verwaltungsgerichts Gießen ist das Abschleppen eines - auch über einen längeren Zeitraum - ordnungswidrig im öffentlichen Verkehrsraum abgestellten Kraftfahrzeuges zur Personenbeförderung (Taxi) im Bereich der Beförderungspflicht nach § 47 Abs. 4 PBefG (Pflichtfahrbereich) zur Beseitigung des ordnungswidrigen Zustandes weder erforderlich noch ermessensgerecht.
VG Gießen - 22.09.2000 Aktenzeichen 10 E 1651/96
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