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Pausenlohn

Verfasst: 22.07.2016, 16:07
von jr
Die Prüfer sind der Auffassung, dass ein Taxifahrer bei einer Schicht, in der dem Taxifahrer das Taxi zehn Stunden zur Verfügung steht, lediglich eine Pause von einer halben Stunde macht. Jede weitere einzelne Stunde, in der der Taxifahrer das Fahrzeug nicht bewegt, ist nach Ansicht der Betriebsprüfer Bereitschaftszeit, die nach der neusten Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts mindestens mit dem Mindestlohn abgegolten werden muss.

http://www.taxi-times.com/deutsche-rent ... -nicht-an/
Vielleicht sollten die Prüfer mal einen Blick in das Arbeitszeitgesetz werfen. Mit nur 30 Minuten Pause bei 10 Stunden Schicht läuft man dort auf. Und warum sollte für Taxifahrer anderes gelten als für Schreibtischarbeiter? Dort dürfte sich die Zahl derer, die sich mit einer Mittagspause von 30 Minuten zufrieden gibt, ziemlich klein ausfallen.

Ein interessanter Artikel über eine absurde Sichtweise.

Verfasst: 23.07.2016, 14:37
von Otto
Wieso das?

Absurd ist es, eine Pause einzutragen, wenn man tatsächlich im Auto auf Bereitschaft sitzt. Die DRV schützt sich und die Arbeitnehmer vor Betrug und Ausbeutung.

Verfasst: 23.07.2016, 16:29
von jr
Und die vorgeschriebenen 45 Minuten gelten deshalb nicht mehr?

Verfasst: 24.07.2016, 15:35
von Otto
Wenn sie sowieso gelogen sind, nicht.

Verfasst: 26.07.2016, 15:44
von Otto
Senats-Studie: Vier von fünf Berliner Taxi-Firmen betrügen

Im Auftrag des Senats hat der Sachverständige Thomas Krause (58 ) den Taxi-Markt in der Hauptstadt analysiert: Fast 80 Prozent der Taxi-Betriebe haben „unplausible Zahlen“ in ihren Bilanzen!

Betrüger in Cremegelb: Wie in keiner anderen deutschen Stadt greifen Berlins Taxi-Unternehmer zu kriminellen Methoden, um Steuern zu sparen!
(...)
BZ

Verfasst: 26.07.2016, 21:06
von yogi
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Ein Beispiel: Seit der Einführung des gesetzlichen Mindestlohns (8,50 Euro pro Stunde) ergeben sich für einen fest angestellten Fahrer Kosten von jährlich mindestens 28 000 Euro. Wird ein Taxi in zwei oder drei Schichten pro Tag gefahren, liegen die Personalkosten für einen Wagen schnell bei mehr als 65 000 Euro.

„Wenn ich dann bei einem Unternehmer sehe, dass er nur 15.000 Euro pro Fahrzeug veranschlagt, kann etwas nicht stimmen“, so Krause. „Auf diese Weise rechnet er sich ärmer als er ist – hinterzieht damit Steuern und Sozialabgaben.“
(...)
www.bz-berlin.de/berlin/senats-studie-v ... -betruegen
...welch merkwürdige Rechnung.
Einen zwei - oder gar Dreischichtbetrieb kann sich ein Unternehmer bei den derzeit zu erzielenden Erlösen doch gar nicht leisten.
Ich mache die Beobachtung, daß in den Nachtstunden oder auch schon am Abend unter der Woche sehr viele Taxen gar nicht mehr besetzt sind.