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Abmahnung – Wirksamkeit , Wirkung und Gegenmaßnahmen

Verfasst: 12.02.2016, 18:32
von Otto
Abmahnung – Wirksamkeit , Wirkung und Gegenmaßnahmen

Arbeitgeber können ein Verhalten eines Beschäftigten abmahnen. Eine Abmahnung liegt vor, wenn zum Ausdruck gebracht wird, dass ein bestimmtes Verhalten für einen Verstoß gegen die arbeitsvertraglichen Pflichten gehalten wird und ein solches Verhalten bei Wiederholung zu einer Kündigung führen kann.
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DGB Rechtsschutz