Abmahnung – Wirksamkeit , Wirkung und Gegenmaßnahmen
Arbeitgeber können ein Verhalten eines Beschäftigten abmahnen. Eine Abmahnung liegt vor, wenn zum Ausdruck gebracht wird, dass ein bestimmtes Verhalten für einen Verstoß gegen die arbeitsvertraglichen Pflichten gehalten wird und ein solches Verhalten bei Wiederholung zu einer Kündigung führen kann.
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DGB Rechtsschutz
Abmahnung – Wirksamkeit , Wirkung und Gegenmaßnahmen
Abmahnung – Wirksamkeit , Wirkung und Gegenmaßnahmen
Verännern mutt sien, sä de Düvel, do streek he sien Steert gröön an.
"In der Lebenswelt gibt es drei Kategorien, das Essbare, das Kopulierbare und das Gefährliche"
"Mir gefällt Ihr Benehmen nicht."
"Macht nichts. Ich verkauf's ja nicht."
"In der Lebenswelt gibt es drei Kategorien, das Essbare, das Kopulierbare und das Gefährliche"
"Mir gefällt Ihr Benehmen nicht."
"Macht nichts. Ich verkauf's ja nicht."