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Kranke Beschäftigte

Verfasst: 12.02.2016, 18:28
von Otto
Kranke Beschäftigte müssen nicht an einem Personalgespräch teilnehmen

Fordert der Arbeitgeber arbeitsunfähige Mitarbeiter*innen auf, zu einem Personalgespräch zu kommen, müssen sie der Aufforderung nicht nachkommen. Nehmen sie den Termin zum Personalgespräch nicht wahr, verletzen sie keine Pflichten aus dem Arbeitsvertrag. Kündigt der Arbeitgeber, weil sie dem Gespräch fern geblieben sind, ist die Kündigung unwirksam. So hat das Landesarbeitsgericht (LAG) Nürnberg kürzlich im Fall einer erkrankten Mitarbeiterin entschieden.
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DGB Rechtsschutz