Schussverletzung eines Taxifahrers
Verfasst: 27.07.2015, 07:41
...BG, was will man da auch anderes erwarten...Fordert ein Taxifahrer Personen, die sich lautstark dem Taxistand nähern, zur Ruhe auf und wird daraufhin niedergeschossen, so ist dies von der gesetzlichen Unfallversicherung als Arbeitsunfall anzuerkennen. Dies gilt jedenfalls, soweit kein privates Überfallmotiv vorliegt und der Taxifahrer aus betriebsbezogenen Gründen gehandelt hat.
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Die Berufsgenossenschaft lehnte die Anerkennung als Arbeitsunfall ab.
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Die Richter des Hessischen Landessozialgerichts und der Vorinstanz gaben dem Taxifahrer Recht und bejahten einen versicherten Arbeitsunfall. Der Taxifahrer habe einen störungsfreien Taxibetrieb sicherstellen wollen. Potentielle Kunden sollten nicht durch Lärm abgeschreckt werden. Damit habe er aus betriebsbezogenen Gründen gehandelt.
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www.kostenlose-urteile.de/Hessisches-LS ... s21333.htm