Da lehnt sich der ACE-Mann aber ziemlich weit aus dem Fenster. Bisher beschränkt sich die Strafverfolgung ziemlich penibel auf die Verstöße gegen das Aufnehmen und Halten bei Fahrt oder laufendem Motor. Mehr gibt der § 23 StVO Abs 1a nicht her. Wer mehr will, muß den Gesetzgeber zur Änderung der Formulierung bringen. Und das dürfte mit jedem Auto, das sich nur noch durch Wischen und Wedeln bedienen läßt, schwerer werden.Rechtswidrige Smartphone-Nutzung trotz Halterung
http://www.heise.de/autos/artikel/Recht ... 22485.html
Smartie bei Fahrt bedienen trotz Halterung rechtswidrig
Smartie bei Fahrt bedienen trotz Halterung rechtswidrig
Wenn die dummen Politiker keine anderen Sorgen haben als sich neue Vorschriften auszudenken, wie man dem Bürger das Geld aus der Tasche ziehen kann, mache ich mir gar keine Sorgen mehr...
Verännern mutt sien, sä de Düvel, do streek he sien Steert gröön an.
"In der Lebenswelt gibt es drei Kategorien, das Essbare, das Kopulierbare und das Gefährliche"
"Mir gefällt Ihr Benehmen nicht."
"Macht nichts. Ich verkauf's ja nicht."
"In der Lebenswelt gibt es drei Kategorien, das Essbare, das Kopulierbare und das Gefährliche"
"Mir gefällt Ihr Benehmen nicht."
"Macht nichts. Ich verkauf's ja nicht."
Abgesehen von den rechtlichen Verwirrungen kann ich bestätigen, dass die
Bedienung/Nutzung der Smarties im laufenden Verkehr trotz Halterung für mich
nicht unproblematisch ist...auch wenn ich sonst gut damit arbeite, lenkt es für
einen kurzen Moment die Aufmerksamkeit auf das Display...vielleicht brauche ich
auch einfach nur noch mehr Routine, fahre ja bloß 1-2 x/Woche.
Bedienung/Nutzung der Smarties im laufenden Verkehr trotz Halterung für mich
nicht unproblematisch ist...auch wenn ich sonst gut damit arbeite, lenkt es für
einen kurzen Moment die Aufmerksamkeit auf das Display...vielleicht brauche ich
auch einfach nur noch mehr Routine, fahre ja bloß 1-2 x/Woche.
Don't live for pleasure - make life your treasure!
(Ronnie James Dio)
(Ronnie James Dio)
Nach meinem Eindruck hilft auch Routine nur sehr begrenzt. Wenn man beim Fahren auf die Smarties schaut, kann man nicht gleichzeitig die Straße im Blick behalten. Ein kurzer Blick mag ja noch akzeptabel sein, aber eine komplexere Aktion sehe ich als heikel an. Anders als bei der Fahrvermittlung ist das Nutzen von Wischbildschirmen für die Einstellung von Radio oder Klima völlig daneben und ohne jedes Problem durch das Nutzen von Knöpfen und Drehreglern vermeidbar. Aber genau hier beginnt gerade ein großer Hype, den der Gesetzgeber offenbar noch nicht so richtig wahrnimmt.