Würg
Verfasst: 02.02.2015, 13:29
...Gefahr des Erbrechens eines Fahrgastes rechtfertigt keine Raserei des Taxifahrers
Rechtfertigungsgrund des § 16 OWiG greift nicht
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Der Taxifahrer habe sich nicht auf einen rechtfertigenden Notstand nach § 16 OWiG berufen dürfen. Das Einzelinteresse des Taxifahrers an der Sauberkeit seines Fahrzeugs sei geringer zu bewerten gewesen als das Interesse der Allgemeinheit an der Einhaltung der Verkehrsregeln und des Lärmschutzes. Dabei sei zu berücksichtigen gewesen, dass der Taxifahrer in der Oktoberfestzeit erkennbar betrunkene Fahrgäste aufnehmen wollte.
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http://www.kostenlose-urteile.de/OLG-Ba ... s20536.htm