Abschleppen an einem Taxenstand

Rechtsfragen rund um das Taxi
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yogi
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Abschleppen an einem Taxenstand

Beitrag von yogi »

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Eine kostenpflichtige Abschleppmaßnahme bei einem Fahrzeug, das verbotswidrig an einem mit einem absoluten Halteverbot ausgeschilderten Taxenstand (Verkehrs-) Zeichen 229 abgestellt wurde, darf regelmäßig auch ohne Einhaltung einer bestimmten Wartezeit eingeleitet werden. Dies hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden.
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http://www.kostenlose-urteile.de/BVerwG ... s18043.htm
Ich habe viel von meinem Geld für Alkohol, Weiber und schnelle Autos ausgegeben ... den Rest habe ich einfach verprasst.
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