Kostenerstattung für Taxischein - wie gehts steuerlich?
Verfasst: 23.08.2012, 09:08
Kann mir jemand einen Tipp geben, ob und wenn ja, wie ein Taxibetrieb den finanziellen Aufwand eines neuen Arbeitnehmers für den Erwerb des Taxischeins (also Führungszeugnis, DEKRA, behördliche Kosten etc.) steuerlich geltend machen kann?
Wir haben einen neuen Fahrer auf Geringfügigkeitsbasis eingestellt, wollen ihm jetzt alle Aufwendungen, die er für den Erwerb des Taxischeins hatte, bezahlen und diese Aufwandserstattung natürlich dann steuerlich geltend machen. Das Steuerbüro grummelt da ein bisschen, aber meines Erachtens ist der Erwerb des Taxischeins durch einen neuen Mitarbeiter eine Maßnahme, die der Gewinnsteigerung des Unternehmens dient und müsste damit also steuerlich absetzbar sein.
Hat jemand schon Erfahrung damit? Wie muss man diese Zahlung an den Arbeitnehmer deklarieren, um damit vorm Finanzamt eine Chance zu haben? Mir ist freilich bewusst, dass das durchaus von Finanzamt zu Finanzamt unterschiedlich ausgelegt werden kann, falls es dazu noch kein Grundsatzurteil in der Rechtssprechung gibt.
Danke für eure Hilfe!
Wir haben einen neuen Fahrer auf Geringfügigkeitsbasis eingestellt, wollen ihm jetzt alle Aufwendungen, die er für den Erwerb des Taxischeins hatte, bezahlen und diese Aufwandserstattung natürlich dann steuerlich geltend machen. Das Steuerbüro grummelt da ein bisschen, aber meines Erachtens ist der Erwerb des Taxischeins durch einen neuen Mitarbeiter eine Maßnahme, die der Gewinnsteigerung des Unternehmens dient und müsste damit also steuerlich absetzbar sein.
Hat jemand schon Erfahrung damit? Wie muss man diese Zahlung an den Arbeitnehmer deklarieren, um damit vorm Finanzamt eine Chance zu haben? Mir ist freilich bewusst, dass das durchaus von Finanzamt zu Finanzamt unterschiedlich ausgelegt werden kann, falls es dazu noch kein Grundsatzurteil in der Rechtssprechung gibt.
Danke für eure Hilfe!