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Auf die "Acht"

Verfasst: 30.05.2012, 18:56
von Stern
Wie jetzt bei uns geschehen:
Ein Taxiunternehmer gibt einem angestellten Taxifahrer eines anderen Unternehmen ohne vorwarnung 5 gezielte Schläge mit der Faust in's Gesicht. Folge sind Prellungen und 3 Tage Krankenstand. Die Polizei nahm die Sache auf und erstattet Anzeige wegen Körperverletzung. Der U. hatte 1,5 promille. Wie muß (kann) die Genehmigungsbehörde darauf reagieren, wenn vorher auch nachweißlich verbale Bedrohungen statt fanden ? Schadensersatz/Verdienstausfall wurden schon gestellt. Gibt es vergleichsfälle?

Verfasst: 31.05.2012, 01:38
von jr
Körperverletzung kann ein Grund für den Entzug der Genehmigung sein. Alkohol macht die Sache allerdings meiner Meinung nach kompliziert. Urteile habe ich auf die Schnelle nicht gefunden.

Verfasst: 31.05.2012, 21:19
von Otto
Heißt es nicht "auf die 12"?

http://youtu.be/tiRDzmbq8g8

Verfasst: 01.06.2012, 15:14
von Stern
Richtig, Du Kenner der Materie :wink: . Laut Aussage der Grünen Äh Blauen, ist mindestens ein Strafbefehl fällig. Die Höhe steht in den Sternen, oder beim Staatsanwalt in den Lehrbüchern.

Verfasst: 03.06.2012, 11:49
von yogi
Stern hat geschrieben: Die Höhe steht in den Sternen
...seid du mehrere?