Wie jetzt bei uns geschehen:
Ein Taxiunternehmer gibt einem angestellten Taxifahrer eines anderen Unternehmen ohne vorwarnung 5 gezielte Schläge mit der Faust in's Gesicht. Folge sind Prellungen und 3 Tage Krankenstand. Die Polizei nahm die Sache auf und erstattet Anzeige wegen Körperverletzung. Der U. hatte 1,5 promille. Wie muß (kann) die Genehmigungsbehörde darauf reagieren, wenn vorher auch nachweißlich verbale Bedrohungen statt fanden ? Schadensersatz/Verdienstausfall wurden schon gestellt. Gibt es vergleichsfälle?
Auf die "Acht"
Auf die "Acht"
Gruß Steven
Nimm's leichter, wie Dein Fahrgast. Aber Ernster wie Dein Kolleg/in.
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...seid du mehrere?Stern hat geschrieben: Die Höhe steht in den Sternen
Ich habe viel von meinem Geld für Alkohol, Weiber und schnelle Autos ausgegeben ... den Rest habe ich einfach verprasst.
George Best
Der Verstand ist wie ein Fallschirm. Er funktioniert nicht, wenn er nicht offen ist.
Frank Zappa
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