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Verantwortung bei der Gurtpflicht
Verfasst: 23.06.2011, 17:12
von the_unknown
Hi.
Als wir neulich am Vorglühen für ein Sommerfest in der Gegend waren kam mal das Thema Gurtpflicht im Taxi auf.
Wie sieht das aus? Seid ihr als Fahrer verantwortlich dafür, dass sich die Fahrgäste anschnellen?
Verfasst: 23.06.2011, 22:23
von Otto
Bei Kindern, älteren Menschen und alkoholisierten Personen achte ich immer drauf. Ob das Pflicht ist, weiß ich nicht. Ich weise aber auch andere Fahrgäste darauf hin, dass es kostet...
Verfasst: 23.06.2011, 23:24
von Big M
Also hör mal....dies Gesetz gibt schon mindestens 20 Jahre!
Ich helfe gerne Älteren beim anschnallen und Kinder werden nicht transportiert, wenn sie nicht angeschnallt sind.
Aber Erwachsene werde ich garantiert nicht darauf hinweisen.
Das sind mündige Bürger, die Rechte wie auch Pflichten haben.
Die haben das Recht, sich den Hals im Falle eines Unfalles im Taxi unangeschnallt zu brechen.
Aber auch die Pflicht, sich an die Strassenverkehrsordnung zu halten, die besagt, ist ein Gurt vorhanden besteht Anschnall Pflicht.
Soll ich die Entmündigen?
Ich soll denen auch vorschreiben was sie essen, wann kacken und pippi machen?
Was erwarten die Leute für diesen Lohn und Gesellschaftlichen Rang eigentlich von einen Taxifahrer?
Diese Frage stelle ich mal.....
Dies ist so eine typisch "Deutsche" Frage, wo es darum geht wer Recht hat, gepaart mit Eigenverantwortungsweitergabe.
Besagt...
"Herr Polizist. Der Taxifahrer hat mich gar nicht darauf hingewiesen, dass ich mich anschnallen muss. Dann muss der doch für mich die Strafe bezahlen!
Oder nicht?"
Sorry,blöde (zu oft an mich bei der Arbeit gestellte) Frage.
Verfasst: 24.06.2011, 11:02
von the_unknown
also seid ihr nicht verpflichret darauf zu achten?
ist eine ernste frage, weil wir uns neulich halt drüber unterhalten haben. ich dachte ihr könntet jetzt einfach sagen wie es rechtlich ist.
aber wenn ihr hier nur so kommt, okay, dann frage ich JR bei gelegenheit persönlich. ^^
wobei ich zustimmen muwss: klar könnten die auch selbst auf den trichter kommen sich anzuschnallen
Verfasst: 24.06.2011, 14:07
von yogi
...in den meisten Taxen gibt es Hinweisschilder die auf die Gurtpflicht hinweisen. Ob man als Fahrer dann den Kunden noch explizit hinweisen muß weiß ich nicht, ich denke aber ein Schild und die Lebenserfahrung eines normalen Kunden sollten ausreichen.
Verfasst: 24.06.2011, 15:53
von Otto
Big M hat geschrieben:Dies ist so eine typisch "Deutsche" Frage, wo es darum geht wer Recht hat, gepaart mit Eigenverantwortungsweitergabe.
Ich finde es eher deutsch (und schon beinahe "beamtig") zu sagen, "
dafür bin ich nicht zuständig, das mache ich nicht".
Verfasst: 24.06.2011, 16:55
von the_unknown
yogi hat geschrieben:...in den meisten Taxen gibt es Hinweisschilder die auf die Gurtpflicht hinweisen. Ob man als Fahrer dann den Kunden noch explizit hinweisen muß weiß ich nicht, ich denke aber ein Schild und die Lebenserfahrung eines normalen Kunden sollten ausreichen.
jap so sehe ich das eigendlich auch. aber man kennt die menschen ja ^^
naja JR ist in sowas ja recht bewandert, vllt. kommt der noch mal zu wort
Verfasst: 24.06.2011, 17:00
von Otto
So steht's bei Wikipedia:
Mietwagen- und Taxifahrer, die Fahrgäste an Bord haben, sind von der Gurtpflicht befreit. Bei Leerfahrten müssen aber auch sie sich anschnallen. Sie müssen hingegen die Fahrgäste darauf hinweisen, dass sie sich anschnallen müssen.
http://de.wikipedia.org/wiki/Sicherheitsgurt
Da mache ich ja nichts falsch...

Verfasst: 24.06.2011, 19:38
von minol
naja, also auf die Wikipedia würde ich mich nicht unbedingt verlassen.
Entscheidend ist doch die Frage, wer wie in Haftung genommen wird, wenn es einen Unfall gibt und nicht angeschnallte Fahrgäste wegen ihres nicht-angeschnall-gewesen-seins Verletzungen erleiden. Ist der Taxifahrer dran oder nicht. Bezogen auf Wikipedia: Wie will er beweisen, daß er darauf hingewiesen hat?
Verfasst: 24.06.2011, 21:07
von Otto
Gar nicht, wie will man ihm das Gegenteil beweisen?
Verfasst: 24.06.2011, 21:14
von Big M
alles pille palle.
gurtpflicht und schluss.
wenn einer fragt sage ich es doch gerne...auch ich habe ein herz für unmündige.
wenn sie sich danch besser fühlen...

Verfasst: 30.06.2011, 10:42
von Taktikus
Ich habe dazu
hier etwas nettes gefunden.
Unter Anschnallpflicht steht, daß man den Fahrgast nicht zwingen muß, den Gurt anzulegen, aber die Fahrt nicht antreten darf, um den Fahrgast zu schützen. Halte ich für exotisch, denn damit würde man ja gegen die Beförderungspflicht verstossen, oder nicht?
Verfasst: 30.06.2011, 13:39
von the_unknown
jein, denke das die sicherheit da höher gestellt ist.
meine bescheidene meinzng
Verfasst: 01.07.2011, 19:25
von joe2510
Nach der letzten Polizeikontrolle wurde mir erklärt das der Fahrer der sog. Sorgfaltspflicht unterliegt u. sich vergewissern muß das alle Personen angeschnallt sind (außer Fahrer). Der Fahrgast hinten links war nicht angeschnallt und zack war die Geldbörse ein wenig leichter.

Verfasst: 01.07.2011, 21:50
von Big M
joe2510 hat geschrieben:Nach der letzten Polizeikontrolle wurde mir erklärt das der Fahrer der sog. Sorgfaltspflicht unterliegt u. sich vergewissern muß das alle Personen angeschnallt sind (außer Fahrer). Der Fahrgast hinten links war nicht angeschnallt und zack war die Geldbörse ein wenig leichter.

glaub ich nicht.
Verfasst: 01.07.2011, 22:53
von Holgi
joe2510 hat geschrieben:Der Fahrgast hinten links war nicht angeschnallt und zack war die Geldbörse ein wenig leichter.

Von wem?
Verfasst: 04.07.2011, 18:23
von joe2510
Meine um 15,00 € und auch der Fahrgast mußte zahlen, wieviel habe ich nicht erfahren. Der Beamte hatte ein längeres heftiges Gespräch mit dem Herren!!
Verfasst: 23.11.2011, 01:35
von jr
Verfasst: 23.11.2011, 10:52
von Otto
Wenn vier Fünftel der im Straßenverkehr Getöteten angeschnallt waren, sollte man sich besser nicht anschnallen.