Entnommen aus der Zeitschrift Warentest März 2011:
Zitat Anfang:
"Weil Taxifahrer nicht verpflichtet sind, bargeldlose Zahlungen anzunehmen, dürfen sie Kunden ablehnen, die nur auf Kartenzahlung bestehen!"
(OLG Hamburg, Az. 2 - 32/10 RB)
Zitat Ende.
Bargeldlose Zahlung!
Das Zitat ist - wie so oft bei verkürzten Urteile - ein wenig irreführend. Man könnte es hier z.B. auch anders verkürzen: "Keine Ordnungswidrigkeit ohne entsprechendes Gesetz". Im besagten Fall war die Pflicht zur Ausführung unbarer Geschäfte (in zulässiger Weise) privatrechtlich vereinbart. Die Nichterfüllung kann dann nicht von Behörden sanktioniert werden. Dazu müßte es eine entsprechende Regelung in der Taxiordnung oder entspechendem übergeordnetem Recht geben.
Das Urteil im Volltext:
http://www.landesrecht.hamburg.de/jport ... focuspoint
Das Urteil im Volltext:
http://www.landesrecht.hamburg.de/jport ... focuspoint