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Taxifahrer und ALG

Verfasst: 26.10.2010, 21:33
von yogi

Verfasst: 26.10.2010, 22:01
von jr
Das war nicht anders zu erwarten. Dennoch ist das ein interessantes Urteil.

Verfasst: 27.10.2010, 07:18
von Karteileiche
logische sache. führerscheinverlust einem beruf, bei dem man auf den lappen angewiesen ist bedeutet eigenverschulden und das ist mehr oder weniger gleichbedeutend mit eigener kündigung. und für die gibts nunmal drei monate sperre.

Verfasst: 27.10.2010, 11:00
von Otto
Eine Sauerei ist das...wovon soll der Mann leben?

Er muss ja kriminell werden und Omas die Handtaschen klauen.

Verfasst: 27.10.2010, 11:38
von yogi
ralphofffm
Erfahrener Benutzer

Registriert seit: 23.09.2008
Beiträge: 343

... eigentlich richtig
..jetzt muss sich nur noch ein Staatsanwalt finden , der den Bankstern wegen fortgesetzten Kokaingenuss und damit einhergehendem Verlust der Urteilsfähigkeit und Selbstüberschätzung die Boni wegstreichen lässt.

Das wär doch mal ein ganz neuer Ansatz um die Strukturkrise in der Finanzwelt aufzuarbeiten.
...den find ich klasse! 8)

:arrow: http://www.rp-online.de/wirtschaft/news ... 23343.html