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Fußgängerhaftung

Verfasst: 14.01.2008, 23:31
von jr
Fußgänger haben sich auf den Gehwegen zu bewegen, wenn sie am Straßenverkehr teilnehmen. Machen sie dies nicht, weil sie beispielsweise eine Straße überqueren möchten, so haben sie in besonderer Weise den Verkehr zu beobachten und sich davon zu überzeugen, dass die Fahrbahn frei ist. Kommt es in einer solchen Situation zu einem Zusammenstoß mit einem Kraftfahrzeug, spricht der Beweis des ersten Anscheins für ein Verschulden des Fußgängers, der augenscheinlich die erforderliche Sorgfalt nicht hat walten lassen.

http://www.taxi-zeitschrift.de/sixcms/d ... vi1=254097
Ob das einer weiteren Verhandlung standhält?

Re: Fußgängerhaftung

Verfasst: 14.01.2008, 23:44
von wolli
jr hat geschrieben:Ob das einer weiteren Verhandlung standhält?
kann ich mir nicht denken! :wink:

der autofahrer hat im zweifelsfalle (also auch in einer weiteren verhandlung) immer schuld, weil ein auto mit laufendem motor nunmal vor gericht im strassenverkehr als waffe angesehen wird! :shock: :!:

(bin vor schreck vor deinem neuen avatar kaum zum lesen gekommen!)

Verfasst: 15.01.2008, 00:01
von minol
Ach, das melden die heute??? :shock: - ist doch längst kalter Kaffee.
Das Urteil fiel am 06.06.06!

Außerdem ist das so ja wohl nicht geurteilt worden - jedenfalls halte
ich das für eine falsche Interpretation. Da das Original zu kaufen
ist (eine Unart, da Recht ja wohl unabhängig vom Geldbeutel sein sollte),
habe ich etwas anderes ausgegraben, in dem es heißt: Der Kraftfahrer
hat nicht automatisch Schuld - das ist was anderes, als wenn man
schreibt, der Fußgänger habe wahrscheinlich Schuld. :evil:

Hier der Link: http://verkehrsanwaelte.de/verkehrsunfa ... efahr.html

Man muß immer den konkreten Fall betrachten.

Aber mal unabhängig davon: Ist es nicht im Interesse des Fußgängers,
besonders aufzupassen, wenn man die Straße überquert?
Ebenso haben natürlich Kraftfahrer auch ein eigenes Interesse daran,
vorsichtig zu sein - also ich möchte jedenfalls nicht irgendwelche
Schuldgefühle haben...

Verfasst: 15.01.2008, 00:11
von wolli
na ja, aber in dem urteil ist auch von der "allgemeinen Betriebsgefahr"(von mir "waffe" genannt) die rede, auf die ich mich bezog und die meist überwiegt! :!:

Verfasst: 15.01.2008, 00:31
von minol
Ja, sie überwiegt meist und nicht seltenst, wie der Taxi-
magazinartikel suggeriert. Mich würde ja mal interessieren, wie das
Urteil ausgefallen wäre, wenn es ein Kind gewesen wäre. Eigentlich
hätte dann dem Motorradfahrer auch nicht mehr Schuld zugesprochen
werden können, da sein Verhalten hier ja als völlig korrekt bescheinigt
wurde. Aber ich traue den Richtern zu, daß es dann anders
ausgefallen wäre!

Verfasst: 15.01.2008, 00:40
von wolli
minol hat geschrieben:Ja, sie überwiegt meist und nicht seltenst, wie der Taxi-
magazinartikel suggeriert. Mich würde ja mal interessieren, wie das
Urteil ausgefallen wäre, wenn es ein Kind gewesen wäre. Eigentlich
hätte dann dem Motorradfahrer auch nicht mehr Schuld zugesprochen
werden können, da sein Verhalten hier ja als völlig korrekt bescheinigt
wurde. Aber ich traue den Richtern zu, daß es dann anders
ausgefallen wäre!
na, das ist doch klar, weil natürlich niemand einem kind die aufmerksamkeit im strassenverkehr in dem maße, wie einem erwachsenen zutraut! :!:

Verfasst: 15.01.2008, 01:01
von minol
wolli hat geschrieben:na, das ist doch klar, weil natürlich niemand einem kind die aufmerksamkeit im strassenverkehr in dem maße, wie einem erwachsenen zutraut! :!:
Stimmt nattürlich - Glück gehabt, Motorradfahrer ;)

Hehe... wärest Du oft mit dem Fahrrad unterwegs, würdest Du vermutlich
dazu schreiben: ... und natürlich traut niemand
einem erwachsenen Fußgänger die aufmerksamkeit im
strassenverkehr in dem maße zu, wie einem Kind :shock: :D

Das klingt vielleicht witzig, ist aber leider manchmal echt Realität.
Naja, wem sag ich das, Du erlebst dasselbe vermutlich oft mit den
Radfahrern: Die Kinder fahren schön brav rechts und zeigen an
(auch wenn sie mitunter kaputte Bremsen und kein Licht haben, wie die
Polizei jüngst feststellte), während manche erwachsene Fahrradfahrer so
kreuz und quer fahren, daß selbst andere Radfahrer, die sich Mühe
geben, nach kurzer Zeit absolut entnervt sind... :evil:

Verfasst: 15.01.2008, 01:06
von jr
Fußgänger haben Fahrbahnen unter Beachtung des Fahrzeugverkehrs zügig auf dem kürzesten Weg quer zur Fahrtrichtung zu überschreiten

http://www.gesetze-im-internet.de/stvo/__25.html
Das dürfte sicher die am häufigsten mißachtete Vorschrift der StVO sein. Kanntet ihr sie?

Verfasst: 15.01.2008, 01:08
von wolli
jr hat geschrieben:Kanntet ihr sie?
ja! :wink:

Verfasst: 15.01.2008, 01:09
von jr
Und beachtet hast Du sie auch?

Verfasst: 15.01.2008, 01:12
von wolli
selbstverständlich! ...ich will ja am leben bleiben! :P :lol:

...und weil ich auch keine beule im auto haben will, nehme ich weder fussgänger noch radfahrer hopp, auch wenn sie sich noch so dämlich verhalten! :wink:

Verfasst: 15.01.2008, 01:16
von jr
Das will ich auch - senkrecht geht vor lotrecht.

Verfasst: 15.01.2008, 01:25
von minol
jr hat geschrieben:Und beachtet hast Du sie auch?
Natürlich nicht!

Wenn die Straße frei ist und partout kein Auto kommen will, gehe ich da auch
schräg rüber. Oder mache für Euch ein Foto von der Straße :D
Ich betrachte das als mein Freiheitsrecht. Wenn ein Auto kommt, gehe ich
natürlich zügig auf direktem Wege rüber ... ist doch klar.

Verfasst: 15.01.2008, 01:32
von wolli
minol hat geschrieben: Wenn ein Auto kommt, gehe ich natürlich zügig auf direktem Wege rüber ... ist doch klar.
nichts anderes ist aber ja auch mit dieser vorschrift gemeint! :wink:
Fußgänger haben Fahrbahnen unter Beachtung des Fahrzeugverkehrs zügig auf dem kürzesten Weg quer zur Fahrtrichtung zu überschreiten

Verfasst: 15.01.2008, 12:09
von Otto
jr hat geschrieben:Und beachtet hast Du sie auch?
Ich bin doch kein Fußgänger!