Ob das einer weiteren Verhandlung standhält?Fußgänger haben sich auf den Gehwegen zu bewegen, wenn sie am Straßenverkehr teilnehmen. Machen sie dies nicht, weil sie beispielsweise eine Straße überqueren möchten, so haben sie in besonderer Weise den Verkehr zu beobachten und sich davon zu überzeugen, dass die Fahrbahn frei ist. Kommt es in einer solchen Situation zu einem Zusammenstoß mit einem Kraftfahrzeug, spricht der Beweis des ersten Anscheins für ein Verschulden des Fußgängers, der augenscheinlich die erforderliche Sorgfalt nicht hat walten lassen.
http://www.taxi-zeitschrift.de/sixcms/d ... vi1=254097
Fußgängerhaftung
Fußgängerhaftung
Re: Fußgängerhaftung
kann ich mir nicht denken!jr hat geschrieben:Ob das einer weiteren Verhandlung standhält?
der autofahrer hat im zweifelsfalle (also auch in einer weiteren verhandlung) immer schuld, weil ein auto mit laufendem motor nunmal vor gericht im strassenverkehr als waffe angesehen wird!
(bin vor schreck vor deinem neuen avatar kaum zum lesen gekommen!)
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Ach, das melden die heute??? - ist doch längst kalter Kaffee.
Das Urteil fiel am 06.06.06!
Außerdem ist das so ja wohl nicht geurteilt worden - jedenfalls halte
ich das für eine falsche Interpretation. Da das Original zu kaufen
ist (eine Unart, da Recht ja wohl unabhängig vom Geldbeutel sein sollte),
habe ich etwas anderes ausgegraben, in dem es heißt: Der Kraftfahrer
hat nicht automatisch Schuld - das ist was anderes, als wenn man
schreibt, der Fußgänger habe wahrscheinlich Schuld.
Hier der Link: http://verkehrsanwaelte.de/verkehrsunfa ... efahr.html
Man muß immer den konkreten Fall betrachten.
Aber mal unabhängig davon: Ist es nicht im Interesse des Fußgängers,
besonders aufzupassen, wenn man die Straße überquert?
Ebenso haben natürlich Kraftfahrer auch ein eigenes Interesse daran,
vorsichtig zu sein - also ich möchte jedenfalls nicht irgendwelche
Schuldgefühle haben...
Das Urteil fiel am 06.06.06!
Außerdem ist das so ja wohl nicht geurteilt worden - jedenfalls halte
ich das für eine falsche Interpretation. Da das Original zu kaufen
ist (eine Unart, da Recht ja wohl unabhängig vom Geldbeutel sein sollte),
habe ich etwas anderes ausgegraben, in dem es heißt: Der Kraftfahrer
hat nicht automatisch Schuld - das ist was anderes, als wenn man
schreibt, der Fußgänger habe wahrscheinlich Schuld.
Hier der Link: http://verkehrsanwaelte.de/verkehrsunfa ... efahr.html
Man muß immer den konkreten Fall betrachten.
Aber mal unabhängig davon: Ist es nicht im Interesse des Fußgängers,
besonders aufzupassen, wenn man die Straße überquert?
Ebenso haben natürlich Kraftfahrer auch ein eigenes Interesse daran,
vorsichtig zu sein - also ich möchte jedenfalls nicht irgendwelche
Schuldgefühle haben...
na ja, aber in dem urteil ist auch von der "allgemeinen Betriebsgefahr"(von mir "waffe" genannt) die rede, auf die ich mich bezog und die meist überwiegt!
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Ja, sie überwiegt meist und nicht seltenst, wie der Taxi-
magazinartikel suggeriert. Mich würde ja mal interessieren, wie das
Urteil ausgefallen wäre, wenn es ein Kind gewesen wäre. Eigentlich
hätte dann dem Motorradfahrer auch nicht mehr Schuld zugesprochen
werden können, da sein Verhalten hier ja als völlig korrekt bescheinigt
wurde. Aber ich traue den Richtern zu, daß es dann anders
ausgefallen wäre!
magazinartikel suggeriert. Mich würde ja mal interessieren, wie das
Urteil ausgefallen wäre, wenn es ein Kind gewesen wäre. Eigentlich
hätte dann dem Motorradfahrer auch nicht mehr Schuld zugesprochen
werden können, da sein Verhalten hier ja als völlig korrekt bescheinigt
wurde. Aber ich traue den Richtern zu, daß es dann anders
ausgefallen wäre!
na, das ist doch klar, weil natürlich niemand einem kind die aufmerksamkeit im strassenverkehr in dem maße, wie einem erwachsenen zutraut!minol hat geschrieben:Ja, sie überwiegt meist und nicht seltenst, wie der Taxi-
magazinartikel suggeriert. Mich würde ja mal interessieren, wie das
Urteil ausgefallen wäre, wenn es ein Kind gewesen wäre. Eigentlich
hätte dann dem Motorradfahrer auch nicht mehr Schuld zugesprochen
werden können, da sein Verhalten hier ja als völlig korrekt bescheinigt
wurde. Aber ich traue den Richtern zu, daß es dann anders
ausgefallen wäre!
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Stimmt nattürlich - Glück gehabt, Motorradfahrerwolli hat geschrieben:na, das ist doch klar, weil natürlich niemand einem kind die aufmerksamkeit im strassenverkehr in dem maße, wie einem erwachsenen zutraut!
Hehe... wärest Du oft mit dem Fahrrad unterwegs, würdest Du vermutlich
dazu schreiben: ... und natürlich traut niemand
einem erwachsenen Fußgänger die aufmerksamkeit im
strassenverkehr in dem maße zu, wie einem Kind
Das klingt vielleicht witzig, ist aber leider manchmal echt Realität.
Naja, wem sag ich das, Du erlebst dasselbe vermutlich oft mit den
Radfahrern: Die Kinder fahren schön brav rechts und zeigen an
(auch wenn sie mitunter kaputte Bremsen und kein Licht haben, wie die
Polizei jüngst feststellte), während manche erwachsene Fahrradfahrer so
kreuz und quer fahren, daß selbst andere Radfahrer, die sich Mühe
geben, nach kurzer Zeit absolut entnervt sind...
Das dürfte sicher die am häufigsten mißachtete Vorschrift der StVO sein. Kanntet ihr sie?Fußgänger haben Fahrbahnen unter Beachtung des Fahrzeugverkehrs zügig auf dem kürzesten Weg quer zur Fahrtrichtung zu überschreiten
http://www.gesetze-im-internet.de/stvo/__25.html
selbstverständlich! ...ich will ja am leben bleiben!
...und weil ich auch keine beule im auto haben will, nehme ich weder fussgänger noch radfahrer hopp, auch wenn sie sich noch so dämlich verhalten!
...und weil ich auch keine beule im auto haben will, nehme ich weder fussgänger noch radfahrer hopp, auch wenn sie sich noch so dämlich verhalten!
Zuletzt geändert von wolli am 15.01.2008, 01:17, insgesamt 1-mal geändert.
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Natürlich nicht!jr hat geschrieben:Und beachtet hast Du sie auch?
Wenn die Straße frei ist und partout kein Auto kommen will, gehe ich da auch
schräg rüber. Oder mache für Euch ein Foto von der Straße
Ich betrachte das als mein Freiheitsrecht. Wenn ein Auto kommt, gehe ich
natürlich zügig auf direktem Wege rüber ... ist doch klar.
nichts anderes ist aber ja auch mit dieser vorschrift gemeint!minol hat geschrieben: Wenn ein Auto kommt, gehe ich natürlich zügig auf direktem Wege rüber ... ist doch klar.
Fußgänger haben Fahrbahnen unter Beachtung des Fahrzeugverkehrs zügig auf dem kürzesten Weg quer zur Fahrtrichtung zu überschreiten
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Ich bin doch kein Fußgänger!jr hat geschrieben:Und beachtet hast Du sie auch?
Verännern mutt sien, sä de Düvel, do streek he sien Steert gröön an.
"In der Lebenswelt gibt es drei Kategorien, das Essbare, das Kopulierbare und das Gefährliche"
"Mir gefällt Ihr Benehmen nicht."
"Macht nichts. Ich verkauf's ja nicht."
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