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Schäden

Verfasst: 04.11.2007, 21:45
von Taxiküken
muß ich die selbstbeteiligung zahlen wenn ich nen unfall mit nem taxi hatte oder nicht und muß der chef nen beweis vorlegen wenn ich zahlen muß das die versicherung gezahlt hat

Verfasst: 05.11.2007, 07:30
von Otto
Was?

Verfasst: 05.11.2007, 09:16
von Karteileiche
satzzeichen wären sicherlich auch nicht verkehrt gewesen...

@frage
schwachsinn...

das fahrzeug gehört deinem chef und er muß für alle schäden incl sb selbst aufkommen. es sei denn, du hast (grob) fahrlässig gehandelt.

ansonsten soll dein boß lieber ne pommesbude aufmachen anstatt taxen bereit zu stellen (wie meine zentralistin jetzt sinngemäß sagen würde)...

achja: wo wir grad beim thema geld sind: mittwoch bin ich wieder dran mit arbeiten, vielleicht schaffst du es dann ja endlich mal, mir meine schulden zurückzuzahlen

Verfasst: 05.11.2007, 09:45
von Montag
Karteileiche hat geschrieben:
das fahrzeug gehört deinem chef und er muß für alle schäden incl sb selbst aufkommen. es sei denn, du hast (grob) fahrlässig gehandelt.
Was heißt grob fahrlässig , hab da schon die tollsten Stories gehört
Mir tun die Fahrer Leid ,die bei Blechschäden selbst bezahlen
soll es tatsächlich geben Auch hier in Oldenburg

Verfasst: 05.11.2007, 10:57
von minol
Karteileiche hat geschrieben:vielleicht schaffst du es dann ja endlich mal, mir meine schulden zurückzuzahlen
Oh, das suche ich auch noch: jemanden, der mir meine Schulden zahlt!! :lol:
Das Dumme ist nur: Ich habe keine Schulden... naja, vielleicht doch
ganz gut so... ;)

Verfasst: 05.11.2007, 12:21
von driving pingu
minol hat geschrieben: Das Dumme ist nur: Ich habe keine Schulden...
Kannst meine haben

Verfasst: 05.11.2007, 12:56
von mister mister
Ich übertrage dir auch gerne meine.
Was die Frage angeht, vielleicht solltest du dich mal etwas genauer ausdrücken und überhaupt, was solltest du mit der Versicherung deines Chefs zu tun haben?

Verfasst: 05.11.2007, 13:27
von minol
Wieso wollt Ihr mir Eure Schulden geben. Gebt sie doch Karteileiche,
der kriegt sie wenigstens zurückbezahlt! :D

Verfasst: 05.11.2007, 13:29
von mister mister
Ne dir doch nicht, obwohl, du kannst das ab... :D

Verfasst: 05.11.2007, 17:35
von Karteileiche
minol hat geschrieben:Gebt sie doch Karteileiche
jo genau, immer nur her damit. bei dem schuldenberg, den ich vor mir herschiebe kommt es nun wirklich nicht drauf an, ob ich nun 80 oder 90 jahre zum abbezahlen brauche...

Verfasst: 06.11.2007, 19:47
von Taxiküken
Naja er will das ich die selbstbeteiligung zahle nach nem schaden den ich verursacht habe. aber danke das ich jetzt weiß das ich die nicht zahlen muß.

und ich zahle nur meine schulden....

@karteileiche du bekommst dein geld nur arbeite ich ja jetzt wieder nur noch tagsüber...

Verfasst: 12.11.2007, 14:43
von Taktikus
Wenn ich mich recht entsinne funzt das in dem Sinne, daß ein einfaches Vorfahrt beachten überfahren fahrlässig ist, ein Stop-Schild überfahren grob fahrlässig.

Darüber sollte es aber hinreichend Literatur im Inet geben. Entscheidend ist, was für einen Mist du gemacht hast.

Unabhängig davon sollte dein Chef nur dann gegen dich vorgehen, wenn es seeehr viele arbeitslose Taxifahrer in OL gibt. Denn ich würde z. B. für so einen Chef nicht fahren. Und andere denken wohl genauso. Das hieße dann für ihn, einmal Geld fordern und ab dann keine Fahrer mehr bekommen. Meistens hilft solch ein Hinweis.

Verfasst: 23.11.2007, 19:36
von Paulchen
Taktikus hat geschrieben: Unabhängig davon sollte dein Chef nur dann gegen dich vorgehen, wenn es seeehr viele arbeitslose Taxifahrer in OL gibt. Denn ich würde z. B. für so einen Chef nicht fahren. Und andere denken wohl genauso. Das hieße dann für ihn, einmal Geld fordern und ab dann keine Fahrer mehr bekommen. Meistens hilft solch ein Hinweis.
:D Och, das spricht sich immer schnell herum.