Falschparker!
Verfasst: 14.02.2007, 17:29
Eine Frau kann sich auch dann nicht dagegen wehren, dass ihr Auto abgeschleppt werden soll (hier hatte sie ihr Fahrzeug an einem Taxi-Stand abgestellt), wenn das mitternachts geschieht und der Halteplatz verlassen war. Sie musste sowohl Ordnungsgebühr als auch Abschleppdienst zahlen (Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, 24 ZB 2743/06). WB