Winterreifen
Winterreifen
angesichts der jahreszeit scheint mir das thema winterreifen doch mal diskussionswürdig!!
sind sie überflüssig, notwendig oder gar vorgeschrieben für taxis?
würde mich echt mal interessieren!
sind sie überflüssig, notwendig oder gar vorgeschrieben für taxis?
würde mich echt mal interessieren!
§ 18 BOKraft:
Nach § 45 Abs 1 Nr 5 b BOKraft ist ein Verstoß für den Unternehmer eine Ordnungswidrigkeit. Für den Fahrer sollte das aber kein Freifahrtschein sein.
- Ausrüstung
Beim Einsatz der Fahrzeuge ist die Ausrüstung den jeweiligen Straßen- und Witterungsverhältnissen anzupassen. Wenn es die Umstände angezeigt erscheinen lassen, sind Winterreifen, Schneeketten, Spaten und Hacke sowie Abschleppseil oder -stange mitzuführen.
Nach § 45 Abs 1 Nr 5 b BOKraft ist ein Verstoß für den Unternehmer eine Ordnungswidrigkeit. Für den Fahrer sollte das aber kein Freifahrtschein sein.
Mittwoch, 16. November 2005:
Also das ist eindeutig!Bei Schnee und Eis
Bußgeld bei Sommerreifen
Das Autofahren mit Sommerreifen im Winter soll bald bundeseinheitlich mit 20 bis 40 Euro Bußgeld bestraft werden. Durch eine Klarstellung in der Straßenverkehrsordnung solle sichergestellt werden, dass die Ausrüstung eines Autos an die Wetterverhältnisse angepasst werden müsse, sagte ein Sprecher des Bundesverkehrsministeriums.
Demnach seien der kalten Jahreszeit angemessene Reifen nötig. Auch auf Frostschutzmittel in der Wischanlage müssten Autofahrer im Winter achten. Da der Staat aber kein Datum für das Fahren mit Winterreifen vorgeben könne und auch gesetzlich nicht definieren könne, was ein Winterreifen sei, sei dies keine allgemeine Winterreifenpflicht. Allerdings seien neue und bundeseinheitlich geltende Bußgelder vorgesehen.
Demnach kann die Polizei 20 Euro Strafe verlangen, wenn ein Autofahrer mit Reifen unterwegs ist, die nicht dem Wetter angemessen sind. Bei Behinderungen des Straßenverkehrs würden 40 Euro fällig. Bisher gab es für die Höhe der Strafe keine einheitliche Regelung. Nach Angaben des Sprechers wird die neue Regelung vermutlich zeitnah zum Jahreswechsel in Kraft treten.
http://www.n-tv.de/602279.html
Verännern mutt sien, sä de Düvel, do streek he sien Steert gröön an.
"In der Lebenswelt gibt es drei Kategorien, das Essbare, das Kopulierbare und das Gefährliche"
"Mir gefällt Ihr Benehmen nicht."
"Macht nichts. Ich verkauf's ja nicht."
"In der Lebenswelt gibt es drei Kategorien, das Essbare, das Kopulierbare und das Gefährliche"
"Mir gefällt Ihr Benehmen nicht."
"Macht nichts. Ich verkauf's ja nicht."
ich bin der meinung, dass es bei gewerblich genutzten fahrzeugen, die viel, oft und weit unterwegs sind ( z.b. LKW ) durchaus sinn macht sie auf winterreifen gesetzlich zu verpflichten!
wenn es sich um gewerbsmässigen personentransport, wie im taxi oder in bussen handelt, um so mehr!
bei privaten sehr wenig- fahrern im flachland halte ich das allerdings für pure abzocke! ...und für entmündigung des bürgers!
ich fahre mit meinem privat -PKW ca. 20-25 km pro woche! alles im flachland und stets darum bemüht alles heil zu lassen!
ich werde bei dieser staatlich verordneten "konjunkturbelebung" bestimmt nicht mitmachen!
wenn es sich um gewerbsmässigen personentransport, wie im taxi oder in bussen handelt, um so mehr!
bei privaten sehr wenig- fahrern im flachland halte ich das allerdings für pure abzocke! ...und für entmündigung des bürgers!
ich fahre mit meinem privat -PKW ca. 20-25 km pro woche! alles im flachland und stets darum bemüht alles heil zu lassen!
ich werde bei dieser staatlich verordneten "konjunkturbelebung" bestimmt nicht mitmachen!
seid nett zu einander!
down under
down under
StVO-Änderung vorgezogen
ADAC kritisiert überstürzten Einführungstermin
Die von der Bundesregierung geplante Änderung der StVO, die die Autofahrer verpflichtet bei winterlichen Witterungsverhältnissen nur noch mit geeigneten Reifen am Straßenverkehr teilzunehmen, soll bereits zum 1. Januar 2006 in Kraft treten.
Bisher war der Mai 2006 im Gespräch. Der Starttermin ist nach Ansicht des ADAC zu kurzfristig, weil sich jetzt Millionen von Autofahrern zusätzlich innerhalb weniger Wochen mit Winterreifen eindecken müssen. Das könnte nach Ansicht der ADAC-Experten zumindest bei einzelnen Reifengrößen zu Lieferengpässen führen
Der Automobilclub kritisiert auch die schwammigen Formulierungen der neuen Verordnung. Darin wird lediglich davon gesprochen, dass die „Ausrüstung“ (insbesondere die Bereifung) an die Witterungsverhältnisse anzupassen sei. Weder der Begriff Reifen, noch der Ausdruck Witterungsverhältnisse ist näher definiert.
Während die Änderung der StVO schon zum 1. Januar in Kraft treten soll, werden bei Verstößen vorerst keine Bußgelder kassiert. Unabhängig davon weist der ADAC aber darauf hin, dass mit In-Kraft-Treten der Änderung stärker als bisher versicherungsrechtliche Nachteile drohen. Die Kaskoversicherung kann die Leistung verweigern, wenn der Unfall auf ungeeignete Bereifung zurückzuführen ist (grobe Fahrlässigkeit).
Winterreifen sind im allgemeinen durch das M+S ("Matsch und Schnee") - Kürzel an der Reifenflanke gekennzeichnet. Nachdem "Ganzjahresreifen" ebenfalls dieses Symbol tragen, würden sie nach derzeitigem Erkenntnisstand der Verordnung genügen.
wer später bremst, fährt länger schnell...
So schön sich Winterreifen bei Matsch und Schnee fahren mögen: Unterm Strich kommt bei dieser Regelung wohl eher Mist heraus.
1. Bei Schnee und Eis ereignen sich nicht mehr sondern deutlich weniger (schwere) Unfälle als bei trockenem Wetter/Frost.
2. Sommerreifen haben auf trockener und nasser Straße bessere Verzögerungswerte als Winterreifen. Selbst auf blankem Eis stehen sie nicht schlecht da.
3. Von den sechs Monaten des Winterhalbjahres ist - in Norddeutschland - im Schnitt nur mit wenigen Tagen Schnee und Matsch auf den Straßen zu rechnen. Nur dann können Winterreifen ihre Vorteile ausspielen. Erkauft wird das im Gegenzug mit tendenziell mehr Unfällen während der zahlreichen übrigen Tage.
In Hügelland oder am Gebirge mag es sein, daß die Prioritäten besser anders zu setzen sind. Im Flachen wird der Schuß alles in allem nach hinten losgehen. Hier stehen nur Winterreifennutzer besser da, die ohnehin einen gemäßigten Fahrstil pflegen.
1. Bei Schnee und Eis ereignen sich nicht mehr sondern deutlich weniger (schwere) Unfälle als bei trockenem Wetter/Frost.
2. Sommerreifen haben auf trockener und nasser Straße bessere Verzögerungswerte als Winterreifen. Selbst auf blankem Eis stehen sie nicht schlecht da.
3. Von den sechs Monaten des Winterhalbjahres ist - in Norddeutschland - im Schnitt nur mit wenigen Tagen Schnee und Matsch auf den Straßen zu rechnen. Nur dann können Winterreifen ihre Vorteile ausspielen. Erkauft wird das im Gegenzug mit tendenziell mehr Unfällen während der zahlreichen übrigen Tage.
In Hügelland oder am Gebirge mag es sein, daß die Prioritäten besser anders zu setzen sind. Im Flachen wird der Schuß alles in allem nach hinten losgehen. Hier stehen nur Winterreifennutzer besser da, die ohnehin einen gemäßigten Fahrstil pflegen.
Um so wichtiger, dass das Profil regelmäßig kontrolliert wird.wolli hat geschrieben: ich bin der meinung, dass es bei gewerblich genutzten fahrzeugen, die viel, oft und weit unterwegs sind ( z.b. LKW ) durchaus sinn macht sie auf winterreifen gesetzlich zu verpflichten!
wenn es sich um gewerbsmässigen personentransport, wie im taxi oder in bussen handelt, um so mehr!
Das ist mit dem Anschnallen und dem Handyverbot nicht wirklich anders.wolli hat geschrieben:bei privaten sehr wenig- fahrern im flachland halte ich das allerdings für pure abzocke! ...und für entmündigung des bürgers!
Aber solltest du dich im Schnee festfahren und den Verkehr behindern, zahlst du eventuell. Ich finde die Winterreifen auf meinem privaten PKW gut! Aber es ist richtig, daß es gute Ganzjahresreifen auch tun!wolli hat geschrieben: ich fahre mit meinem privat -PKW ca. 20-25 km pro woche! alles im flachland und stets darum bemüht alles heil zu lassen!
"Vier Neue, kostet doch nicht die Welt!" (Werbung)wolli hat geschrieben:ich werde bei dieser staatlich verordneten "konjunkturbelebung" bestimmt nicht mitmachen!
Verännern mutt sien, sä de Düvel, do streek he sien Steert gröön an.
"In der Lebenswelt gibt es drei Kategorien, das Essbare, das Kopulierbare und das Gefährliche"
"Mir gefällt Ihr Benehmen nicht."
"Macht nichts. Ich verkauf's ja nicht."
"In der Lebenswelt gibt es drei Kategorien, das Essbare, das Kopulierbare und das Gefährliche"
"Mir gefällt Ihr Benehmen nicht."
"Macht nichts. Ich verkauf's ja nicht."
http://www.gvn.de/verband/aktuell2005/a2750.htm
Zwischen den Zeilen kann man gut lesen, daß es nicht nur um Sicherheit geht sondern um Umsatz.
Zwischen den Zeilen kann man gut lesen, daß es nicht nur um Sicherheit geht sondern um Umsatz.
Noch viele Fragen offen
Im Winter ohne Winterreifen unterwegs? Im Falle eines Unfalls müssen Versicherungen nicht zahlen oder doch? Nach der Neuregelung der Straßenverkehrsordnung herrscht noch immer keine Klarheit, wie rechtlich mit dem Thema umgegangen wird.
http://www.spiegel.de/auto/aktuell/0,15 ... 99,00.html
Verännern mutt sien, sä de Düvel, do streek he sien Steert gröön an.
"In der Lebenswelt gibt es drei Kategorien, das Essbare, das Kopulierbare und das Gefährliche"
"Mir gefällt Ihr Benehmen nicht."
"Macht nichts. Ich verkauf's ja nicht."
"In der Lebenswelt gibt es drei Kategorien, das Essbare, das Kopulierbare und das Gefährliche"
"Mir gefällt Ihr Benehmen nicht."
"Macht nichts. Ich verkauf's ja nicht."
Ich denke es passt sehr gut hierhin:
Gemeinden haften für Unfälle auf eisglatten Fahrbahnen, wenn sie ihre Streu-
pflicht vernachlässigen.
Ein TAXIFAHRER, der nachts auf einer glatten Autobahnbrücke verunglückt
war, verklagte die Gemeinde. Die hatte nur morgens streuen lassen, obwohl
wegen Tauwetters mit überfrierender Nässe zu rechnen war.
Das Gericht sah eine Streupflichtverletzung, aber auch eine Mitschuld des
Mannes, da er für die Witterungsverhältnisse zu flott gefahren sei.
Daher wurden seine Ansprüche nur zur Hälfte erfüllt.
(OLG Hamm, Az.:9 U 169/04, ADAJUR - Dokument Nr. 70 758)
Gemeinden haften für Unfälle auf eisglatten Fahrbahnen, wenn sie ihre Streu-
pflicht vernachlässigen.
Ein TAXIFAHRER, der nachts auf einer glatten Autobahnbrücke verunglückt
war, verklagte die Gemeinde. Die hatte nur morgens streuen lassen, obwohl
wegen Tauwetters mit überfrierender Nässe zu rechnen war.
Das Gericht sah eine Streupflichtverletzung, aber auch eine Mitschuld des
Mannes, da er für die Witterungsverhältnisse zu flott gefahren sei.
Daher wurden seine Ansprüche nur zur Hälfte erfüllt.
(OLG Hamm, Az.:9 U 169/04, ADAJUR - Dokument Nr. 70 758)
-
- Beiträge: 1681
- Registriert: 18.12.2005, 12:04
- Wohnort: Oldenburg
- Kontaktdaten:
Oh, dann muss man also eventuell auch mal Nachts die Reifen wechseln. Denn auch im Winter sind nicht die Winterreifen immer das, was dem Wetter angemessen istOtto hat geschrieben:Mittwoch, 16. November 2005:Also das ist eindeutig!Bei Schnee und Eis
Bußgeld bei Sommerreifen
Demnach kann die Polizei 20 Euro Strafe verlangen, wenn ein Autofahrer mit Reifen unterwegs ist, die nicht dem Wetter angemessen sind.
http://www.n-tv.de/602279.html
Humor ist, wenn man trotzdem lacht
Nach OLG-Urteil: Minister führt Winterreifenpflicht ein
Bundesverkehrsminister Peter Ramsauer (CSU) will schnell Rechtssicherheit in Sachen Winterreifen schaffen. Der Minister kündigte eine kurzfristige Änderung der Straßenverkehrsordnung an.
„Wir müssen schnell handeln“, sagte er. „Übergangsweise werden wir eine konkrete Winterreifenpflicht verankern.“
(...)
Der Verkehrsminister reagiert damit auf ein Urteil des Oberlandesgerichtes Oldenburg. Danach sind Bußgelder bei Verstößen gegen die bislang schwammigen Vorschriften verfassungswidrig. Die Straßenverkehrsordnung schreibt lediglich eine den Wetterverhältnissen angepasste geeignete Bereifung vor. Sie lässt aber offen, wie diese konkret beschaffen sein soll.
http://www.nwzonline.de/Region/Ticker/A ... t+ein.html
Verännern mutt sien, sä de Düvel, do streek he sien Steert gröön an.
"In der Lebenswelt gibt es drei Kategorien, das Essbare, das Kopulierbare und das Gefährliche"
"Mir gefällt Ihr Benehmen nicht."
"Macht nichts. Ich verkauf's ja nicht."
"In der Lebenswelt gibt es drei Kategorien, das Essbare, das Kopulierbare und das Gefährliche"
"Mir gefällt Ihr Benehmen nicht."
"Macht nichts. Ich verkauf's ja nicht."
Das sieht nach einem mittlerweile typischen Geschenk an die "Sponsoren" aus.
siehe auch
Ramsauer macht Reifenherstellern Wintergeschenk
http://www.spiegel.de/auto/aktuell/0,15 ... 23,00.html
oder:
Eiskalter Schwindel
http://www.spiegel.de/spiegel/print/d-42736577.html
Das gilt auch für die Wirksamkeit der Reifen. Winterreifen sind Sommerreifen nur auf Schnee überlegen. Bei Nässe haben Winterreifen ein katastrophales Spurverhalten. Etliche Fahrer unserer Firma haben nach Aufziehen der Winterreifen und erster Nässe einen Schaden an der Radführung vermutet, weil die Kurventauglichkeit plötzlich grenzwertig wurde.
Ein Vorurteil gegenüber Winterreifen kann ich zumindest bei den von mir genutzten nicht bestätigen. Sie sind weder lauter als Sommerreifen noch verbrauchen sie mehr Sprit. In neunem Zustand ist sogar das Gegenteil der Fall. Ich ziehe sie wegen der beschriebenen Nachteile, die im Flachland-Winterhalbjahr dominieren, nicht pauschal von O bis O auf sondern nur im Kernwinter. Und bei Nässe gehe ich deutlich vom Gas.
siehe auch
Ramsauer macht Reifenherstellern Wintergeschenk
http://www.spiegel.de/auto/aktuell/0,15 ... 23,00.html
oder:
Eiskalter Schwindel
http://www.spiegel.de/spiegel/print/d-42736577.html
Bei Eis und Schnee ereignen sich im Schnitt ähnlich viel Unfälle wie bei trockener Straße. Die Unfallschwere sinkt dabei wegen der niedrigeren Geschwindigkeiten jedoch deutlich. Die allgemeine Wahrnehmung des Gegenteils trügt.Ein Hamburger aber, der sich fast nur in der Stadt bewegt und an den wenigen Tagen mit Schnee oder Eis ohnehin die öffentlichen Verkehrsmittel bevorzugt, braucht keine Winterreifen. Im Gegenteil: Möglicherweise wäre er mit Winterreifen sogar unsicherer unterwegs - nämlich mit gegenüber der Sommerbereifung unnötig verlängertem Bremsweg.
http://www.unfallanalyse.de/unfallforsc ... eifen.html
Das gilt auch für die Wirksamkeit der Reifen. Winterreifen sind Sommerreifen nur auf Schnee überlegen. Bei Nässe haben Winterreifen ein katastrophales Spurverhalten. Etliche Fahrer unserer Firma haben nach Aufziehen der Winterreifen und erster Nässe einen Schaden an der Radführung vermutet, weil die Kurventauglichkeit plötzlich grenzwertig wurde.
Ein Vorurteil gegenüber Winterreifen kann ich zumindest bei den von mir genutzten nicht bestätigen. Sie sind weder lauter als Sommerreifen noch verbrauchen sie mehr Sprit. In neunem Zustand ist sogar das Gegenteil der Fall. Ich ziehe sie wegen der beschriebenen Nachteile, die im Flachland-Winterhalbjahr dominieren, nicht pauschal von O bis O auf sondern nur im Kernwinter. Und bei Nässe gehe ich deutlich vom Gas.
Sie sind Dumpfbacken, wenn sie das tun, obwohl die Bußgeldbescheide doch wieder aufgehoben werden. Und der leider nicht genannte "Polizeisprecher" sollte sich besser bei RTL2 bewerben, wenn er den Unterschied zwischen Legalitäts- und Opportunitätsprinzip nicht kennt.Oldenburger Polizei verhängt weiter Bußgelder
Die Polizei Oldenburg will vorerst weiter Bußgelder gegen Autofahrer verhängen, wenn Autos im Winter keine geeignete Bereifung haben. Die Polizei müsse sich an das noch bestehende Gesetz und nicht an ein Gerichtsurteil halten, begründete ein Polizeisprecher.
http://www.radiobremen.de/politik/nachr ... rg100.html
Verännern mutt sien, sä de Düvel, do streek he sien Steert gröön an.
"In der Lebenswelt gibt es drei Kategorien, das Essbare, das Kopulierbare und das Gefährliche"
"Mir gefällt Ihr Benehmen nicht."
"Macht nichts. Ich verkauf's ja nicht."
"In der Lebenswelt gibt es drei Kategorien, das Essbare, das Kopulierbare und das Gefährliche"
"Mir gefällt Ihr Benehmen nicht."
"Macht nichts. Ich verkauf's ja nicht."