Standfester Führerscheinentzug!
Verfasst: 23.07.2006, 15:00
Je sicherer ein mit hohem Alkoholpegel erwischter Verkehrssünder noch auf den Beinen steht, umso schlechter für ihn:
Wer bei einem Blutalkohol von 2,6 Promille keinen Totalverlust der Bewegungskoordination aufweist, dem ist umgehend die Fahrerlaubnis zu entziehen.
Das hat das Oberverwaltungsgericht Bremen (Az.1 B 94/06) entschieden.
Die Begründung der Richter:
Die abnorme Standfestigkeit weist auf eine hochgradige Alkoholgewöhnung hin. Der Gesetzgeber gehe schon ab 1,6 Promille von normabweichenden Trinkgewohnheiten aus.
Gefunden in der Zeitschrift "Gute Fahrt" Ausgabe 08/06
Wer bei einem Blutalkohol von 2,6 Promille keinen Totalverlust der Bewegungskoordination aufweist, dem ist umgehend die Fahrerlaubnis zu entziehen.
Das hat das Oberverwaltungsgericht Bremen (Az.1 B 94/06) entschieden.
Die Begründung der Richter:
Die abnorme Standfestigkeit weist auf eine hochgradige Alkoholgewöhnung hin. Der Gesetzgeber gehe schon ab 1,6 Promille von normabweichenden Trinkgewohnheiten aus.
Gefunden in der Zeitschrift "Gute Fahrt" Ausgabe 08/06
