Hallo Ihrse,
im Moment nutzen ÖPNV-Betriebe bundesweit die Pandemie, um die Bargeldzahlung im Bussen und Bahnen auszuschließen. Da ich kein Smartphone habe pisst mich das natürlich an. Ich meine, es gab mal (bin schon alt) einePflicht zur Bargeldannahme im ÖPNV, kann dazu aber jetzt nichts mehr finden.
Ich habe hier auf der Arbeit nämlich eine (End-)Haltestelle vom Bus, an der es keinen Automaten gibt. Wenn ich mir den Fahrschein nicht wie früher beim Fahrer holen darf darf ich nicht mehr mit dem Bus fahren, da ich dann ohne Smartphone schwarz fahren müßte. Einen Fahrschein kann ich ja nicht mehr kaufen.
Das PBefG habe ich schon überflogen und nichts dazu gefunden, und Vertragsfreiheit geht über Pflicht zur Bargeldannahme, aber das ist alles recht unspezifisch. Die Frage wäre letztlich, ob jemandem, der Bargeld hat und bezahlen will, die Mitfahrt verboten werden kann durch entsprechende Gestaltung der Beförderungsbedingungen.
Pflicht zur Bargeldannahme im ÖPNV
Pflicht zur Bargeldannahme im ÖPNV
Was sich abschalten lässt ist ein Feature, was nicht ein Bug.
Re: Pflicht zur Bargeldannahme im ÖPNV
Offenbar ja:
Kein Recht auf Barzahlung bei privatrechtlichen Verträgen
https://www.bezahlen.net/ratgeber/recht-auf-barzahlung/
Re: Pflicht zur Bargeldannahme im ÖPNV
Ist der Beförderungsvertrag des ÖPNV privatrechtlich?
Was sich abschalten lässt ist ein Feature, was nicht ein Bug.
Re: Pflicht zur Bargeldannahme im ÖPNV
Es handelt sich um ganz gewöhnliche Firmen, daher würde ich ja sagen. Was ich nicht abschätzen kann, ist die Wirkung der Preisvorgabe durch öffentliche Verordnungen, denn die Busfirmen können ihre Preise/Beförderungsbedingungen genauso wenig frei bestimmen wie die Taxis.