Handyverbot und Autobedienung

Scholz und Co - nach dem Wetter Top-Thema im Taxi
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Taktikus
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Handyverbot und Autobedienung

Beitrag von Taktikus »

Im soeben entdeckten Fall (ist aber schon älter, Az. 1 Rb 36 Ss 832/19) hat sich ein Fahrer beim Fahren im Infotaiment-Menü seines Fahrzeugs "verirrt" beim Versuch, den Scheibenwischer einzuschalten, ist von der Fahrbahn abgekommen und verunfallt.

Hieße das nicht, daß solche Fahrzeuge keine Allgemeine Betriebserlaubnis bekommen dürften und das KBA mal wieder schläft? Oder ist das das selbe wie Knopf verwechselt im alten Auto?

Ich leihe mir nur ab und zu ein Fahrzeug (beim lokalen Car-Sharing-Anbieter) und hatte noch keines mit Touchscreen. Wie ist das denn so? Ist das wie Handy bedienen während der Fahrt? Das fände ich seeehr ablenkend. Und, wie im obigen Fall beschrieben, auf der Autobahn bei einsetzendem Regen rechts ran und im Menü suchen ist mMn auch keine Alternative.
Was sich abschalten lässt ist ein Feature, was nicht ein Bug.
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Karteileiche
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Re: Handyverbot und Autobedienung

Beitrag von Karteileiche »

Welches Auto hat denn eine Scheibenwischerbedienung über Touchscreen? Vielleicht auch noch den Blinker?

Die Touchscreenbedienung ist für mich wie die von einem Schlaufon, man bekommt meistens keine fühlbare Rückmeldung und muss entweder hinschauen oder auf gut Glück blind drauftatschen. Also gehört es eigentlich in die Kategorie "ablenkend und damit nicht erlaubt". Mein Auto ist zum Glück als genug, dass ich noch teilweise echt Knöpfe habe (Radio laut/leise und Klimaanlage), die finde ich blind und kann sie von daher auch nutzen. Für alles andere gibts genügend rote Ampeln.
Dieser Beitrag wurde 666 mal editiert, zum letzten Mal von Gott: Morgen, 23:06.
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jr
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Re: Handyverbot und Autobedienung

Beitrag von jr »

Welches Auto hat denn eine Scheibenwischerbedienung über Touchscreen?
Es war ein Tesla - und es ging um das Ändern des Wischerintervalls:
https://www.auto-motor-und-sport.de/tec ... enwischer/

Die Gesetzesbegründung zielt laut im Artikel zitierten ADAC-Juristen auf "fahrfremde Tätigkeiten", daher hält er das Urteil nicht für völlig gerechtfertigt. Diese Sicht kann ich nicht so richtig nachvollziehen, denn gerade fahrbezogene Tätigkeiten sollten ohne jede Ablenkung möglich sein. Dazu gehört meines Erachtens alles, was üblicherweise auch während der Fahrt geändert wird. Neben dem Wischerintervall dürften das zumindest auch Heizung und Lüftung oder das Verstellen der Radiolautstärke sein.

Ich sehe da ohnehin einen üblen Trend: Mehr automatisierte Bedienungsabläufe wären ja ganz nett, wenn sie denn verläßlich nutzbar wären. Und genau das sind sie nicht. Während die irrlichternde LED-Matrix Dritte vermutlich mehr nervt als den Fahrer, ist eine zu 99 % funktionierende automatische Distanzregelung genauso ein Sicherheitsrisiko wie eine automatische Spurführung, die auch schon mal im Gegenverkehr landet. Ein- oder Abstellen ist in verschachtelten Wisch-Menüs möglich, das ganze Auto wird zur Ablenkung. Die EU will dennoch immer mehr Helferchen zur Pflicht machen.

Die Ãœbelfunktionen finden sich nicht allein bei Tesla, die mehr als 1000 Kommentare unter dem Heise-Artikel zeigen das ziemlich deutlich:
https://www.heise.de/news/Langzeiterfah ... 20512.html
Und, wie im obigen Fall beschrieben, auf der Autobahn bei einsetzendem Regen rechts ran und im Menü suchen ist mMn auch keine Alternative.
Wenn die Außensensoren übernehmen, dürfte das Sauberwischen am Fahrbahnrand bei Regen, Schnee, Eis und Co. wohl zur Daueraufgabe werden. Da helfen Menüs nicht weiter.
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Otto
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Beitrag von Otto »

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