Und nun, Herr Merz?Urteil des Bundesgerichtshofs: Cum-Ex-Geschäfte sind strafbare Steuerhinterziehung
Im Cum-Ex-Steuerskandal hat der Bundesgerichtshof (BGH) erstmals die Strafbarkeit der milliardenschweren Deals bestätigt. In dem ersten höchstrichterlichen Urteil entschieden die Richter in Karlsruhe, dass es sich bei den Cum-Ex-Geschäften von Investoren und Banken um strafbare Steuerhinterziehung handelt. Auch die Gewinne aus den Geschäften können laut BGH eingezogen werden.
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Spiegel Online
In den Knast...