„Mir reicht's.“ – Elon Musk reagiert auf Tesla-Absturz und Kritik mit heftigen Drohungen
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„Er ist inkompetent. Er ist ein Dieb. Er ist ein Nazi. Und die Menschen vertrauen ihm nicht“
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Frankfurter Rundschau
Die faschistische Gefahr
Zuletzt geändert von Otto am 24.03.2025, 18:31, insgesamt 1-mal geändert.
Verännern mutt sien, sä de Düvel, do streek he sien Steert gröön an.
"In der Lebenswelt gibt es drei Kategorien, das Essbare, das Kopulierbare und das Gefährliche"
"Mir gefällt Ihr Benehmen nicht."
"Macht nichts. Ich verkauf's ja nicht."
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Anti-Transgender-Gesetzentwurf von Trump-Anhängern in Arkansas
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"Der Gesetzentwurf definiert „soziale Transition“ als jeden Akt, bei dem ein/e Minderjährige/r eine andere Geschlechtsidentität als sein/ihr biologisches Geschlecht annimmt. Das betrifft demnach etwa Änderungen der Kleidung, Pronomen, Frisur und des Namens."
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Frankfurter Rundschau
Zuletzt geändert von Otto am 24.03.2025, 18:34, insgesamt 1-mal geändert.
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- Karteileiche
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Re: Die faschistische Gefahr
https://www.tagesschau.de/inland/innenp ... d-102.html
In meinen Augen zu spät, der Zug ist abgefahren. Selbst wenn ein Verbotsantrag gestellt werden sollte, wird sich dafür keine Mehrheit finden.Das Bundesamt für Verfassungsschutz hat eine Neubewertung der AfD auf Bundesebene vorgenommen. Demnach bestehen keine Zweifel mehr, dass die Partei insgesamt rechtsextremistisch ist.
Dieser Beitrag wurde 666 mal editiert, zum letzten Mal von Gott: Morgen, 23:06.
https://www.youtube.com/@Fahrsklave
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Mehrheit? Das ist doch keine Abstimmung im Parlament, sondern eine Entscheidung des BVerfG.
Die NPD konnte nicht verboten werden, so das BVerfG damals, weil erstens die Partei keine hinreichende politische Relevanz hatte und zweitens weil es zu viele Agenten und Informanten der Verfassungsschutzbehörden in der NPD gab, so dass man kaum mehr unterscheiden konnte, wer tatsächlich Rechtsextremist und wer Schlapphut war.
Und bei 25% kann man bei der AfD auch nicht mehr von mangelnder politischer Bedeutung reden. Es kommt also auf die gut eintausend Seiten des Berichts an.
Und was den abgefahrenen Zug angeht, wir wissen doch, dass die meisten Züge in Deutschland Verspätung haben.(2) Parteien, die nach ihren Zielen oder nach dem Verhalten ihrer Anhänger darauf ausgehen, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen oder den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu gefährden, sind verfassungswidrig.
(3) Parteien, die nach ihren Zielen oder dem Verhalten ihrer Anhänger darauf ausgerichtet sind, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen oder den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu gefährden, sind von staatlicher Finanzierung ausgeschlossen. Wird der Ausschluss festgestellt, so entfällt auch eine steuerliche Begünstigung dieser Parteien und von Zuwendungen an diese Parteien.
(4) Über die Frage der Verfassungswidrigkeit nach Absatz 2 sowie über den Ausschluss von staatlicher Finanzierung nach Absatz 3 entscheidet das Bundesverfassungsgericht. (Art. 21 GG)

Die NPD konnte nicht verboten werden, so das BVerfG damals, weil erstens die Partei keine hinreichende politische Relevanz hatte und zweitens weil es zu viele Agenten und Informanten der Verfassungsschutzbehörden in der NPD gab, so dass man kaum mehr unterscheiden konnte, wer tatsächlich Rechtsextremist und wer Schlapphut war.
Und bei 25% kann man bei der AfD auch nicht mehr von mangelnder politischer Bedeutung reden. Es kommt also auf die gut eintausend Seiten des Berichts an.
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Re: Die faschistische Gefahr
Und wer leitet das Verfahren ein? Bzw auf welche Veranlassung hin wird das Bundesverfassungsgericht tätig?
und etwas detaillierter
https://www.bundesverfassungsgericht.de ... _node.htmlAntragsberechtigt sind Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung.
und etwas detaillierter
https://www.bmi.bund.de/DE/themen/verfa ... -node.htmlEine Partei kann nicht wie ein Verein durch Verbotsverfügung des zuständigen Bundesinnenministers oder Landesinnenministers verboten werden. Dies kann nur das Bundesverfassungsgericht durch Urteil tun (Art. 21 Abs. 2 Satz 2 GG). Diese besondere formale Anforderung an ein Parteiverbot (sogenanntes Parteienprivileg) schützt den offenen Wettbewerb der politischen Parteien und Programme. Es wäre mit unserem Demokratieverständnis nicht vereinbar, wenn zum Beispiel die Mehrheitsparteien andere Parteien verbieten und sich so missliebiger politischer Konkurrenz entledigen könnten.
Bundestag, Bundesrat oder Bundesregierung wiederum sind als einzige Verfassungsorgane berechtigt, einen entsprechenden Antrag auf den Ausspruch eines Parteiverbots zu stellen. Nur bei einer Partei, deren Organisation sich auf das Gebiet eines (Bundes-)Landes beschränkt, ist auch die Landesregierung des betreffenden Landes antragsbefugt (§ 43 des Bundesverfassungsgerichtsgesetzes). Die Entscheidung, ob ein Verbotsantrag gestellt werden soll, liegt im (politischen) Ermessen der Antragsberechtigten.
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https://www.youtube.com/@Fahrsklave
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Wer hat's gesagt?
"Ich möchte nur, dass die einzelnen Herren sich diese Anklageschrift (zum Verbot) einmal durchlesen um zu erkennen, wie die Gewissens- und Meinungsfreiheit in dieser sozialistischen und freiesten Republik der Welt gehandhabt wird, mit welchen scheinheiligen (..) Mitteln hier eine Partei verboten werden soll, nicht weil diese Partei staatsgefährlich ist, sondern, weil sie den Bonzen des gegenwärtigen Systems gefährlich wurde, nicht weil man in dieser Partei eine Gefahr für die öff. Ruhe und Sicherheit erkannte, sondern nur weil diese Partei die Wahrheit sagt und die Wahrheit gesagt hat und weil die Wahrheit
eben den Inhabern der gegenwärtigen Republik gefährlich und unbequem ist."
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Re: Die faschistische Gefahr
Humpelstilzchen
Ich habe viel von meinem Geld für Alkohol, Weiber und schnelle Autos ausgegeben ... den Rest habe ich einfach verprasst.
George Best
Der Verstand ist wie ein Fallschirm. Er funktioniert nicht, wenn er nicht offen ist.
Frank Zappa
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