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Auch Tote haben Recht auf Urlaub

Verfasst: 12.06.2014, 15:37
von Otto
Auch Tote haben Recht auf Urlaub

Wer nicht lebt, braucht keinen Urlaub mehr - diesen Grundsatz deutscher Gerichte hat der Europäische Gerichtshof gekippt. Damit kann sich eine Witwe 140,5 Tage Jahresurlaub ihres verstorbenen Gatten auszahlen lassen.
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Der Spiegel