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Blitzer anzünden ist keine Brandstiftung
Verfasst: 05.02.2014, 16:48
von sehmann
Mit Tempo 107 ist der Autofahrer in eine Radarfalle gerauscht. Ob das Anzünden der Blitzanlage dann unter Brandstifung fällt, hat nun das Oberlandesgericht Braunschweig entschieden.
http://www.bgland24.de/leben/auto-verke ... 50467.html
Verfasst: 05.02.2014, 20:52
von Otto
Da steht nicht, ob der Blitzer fest installiert war oder mobil.
Also, beim Holzbein ist das so: kann das Holzbein abgenommen werden, ist es Sachbeschädigung, ist das Holzbein fest dran, Körperverletzung.
Verfasst: 05.02.2014, 23:33
von jr
§ 306 Brandstiftung
(1) Wer fremde
1. Gebäude oder Hütten,
2. Betriebsstätten oder technische Einrichtungen, namentlich Maschinen,
3. Warenlager oder -vorräte,
4. Kraftfahrzeuge, Schienen-, Luft- oder Wasserfahrzeuge,
5. Wälder, Heiden oder Moore oder
6. land-, ernährungs- oder forstwirtschaftliche Anlagen oder Erzeugnisse
in Brand setzt oder durch eine Brandlegung ganz oder teilweise zerstört, wird mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren bestraft.
(2) In minder schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren.
§ 303 Sachbeschädigung
(1) Wer rechtswidrig eine fremde Sache beschädigt oder zerstört, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Ebenso wird bestraft, wer unbefugt das Erscheinungsbild einer fremden Sache nicht nur unerheblich und nicht nur vorübergehend verändert.
(3) Der Versuch ist strafbar.
Verfasst: 06.02.2014, 16:55
von Otto
jr hat geschrieben:
§ 303 Sachbeschädigung
(2) Ebenso wird bestraft, wer unbefugt das Erscheinungsbild einer fremden Sache nicht nur unerheblich und nicht nur vorübergehend verändert.
(3) Der Versuch ist strafbar.
Ah danke, den Graffiti-Paragrafen kannte ich noch nicht.
