Auch auf die Gefahr hin, eventuell böse missverstanden zu werden :
Ich habe mit dieser Ablehnung einer Beherbergung in einem Hotel allein aufgrund der
zufällig bekannten Parteizugehörigkeit der Gäste leider durchaus gewisse Probleme.
Bevor mich irgendwer falsch versteht - die alten und neuen deutschen Nazis und ähnliche
in irgendeiner Weise zu verteidigen ist ganz sicher nicht mein Ding :
Kurz gefasst, ultrakurz sozusagen, gilt für mich sinngemäss
"Faschismus ist keine Meinung sondern ein Verbrechen."
Ob das allerdings den Betreiber eines Hotels berechtigt die private Unterbringung einer Person
in seinem Hotelzimmer rundweg und allein aufgrund der Parteizugehörigkeit zu verweigern,
das ist wohl eine etwas umfassendere Betrachtung wert,
zumal ein verdammt ähnliches Problem auf unsere Kollegen zukommt,
wenn es etwa darum gehen sollte Neonazis u.ä. in der Taxe zu befördern.
Ich bezweifle dass ein Hotelier oder sonstiger Betreiber einer prinzipiell öffentlich zugänglichen
Einrichtung (wie etwa einer Gaststätte oder eines Ladengeschäfts) gut beraten wäre statt der
in vergangenen Zeiten anbefohlenen Schilder etwa im Sinne von "nur für Arier" oder "Juden raus"
heute publikumswirksam eine Handvoll zufällig halbwegs bekannter NPDler an die Luft zu setzen.
Solange die sich nicht anderweitig danebenbenehmen (worüber man sicher durchaus diskutieren kann)
haben die als Kunden m.E. erstmal durchaus die gleichen Rechte wie jeder andere.
Auf die Taxen bezogen - der Fall dürfte den meisten von uns eher liegen - heisst das ganz klar :
Es besteht generell ein Kontrahierungszwang, ich muss potentiell erstmal jeden Kunden annehmen.
Gesetze und Verordnungen sowie eine typisch deutsche jeweils aktuelle Rechtsprechung regeln
die denkbaren und zulässigen Ausnahmen (wie etwa für Volltrunkene).
Eine ganz generelle Abweisung etwa nach dem Slogan "Kein Taxi für Nazis" wäre zwar erstmal ganz lustig,
vielleicht auch werbewirksam, im Rahmen der bestehenden Rechtsordnung aber auch ganz sicher unzulässig;
und das wiederum nicht nur aufgrund dieses unseligen "Verbots politischer Werbung" an, in und auf Taxen.
Ich finde es gut und richtig, wenn z.B. die Saalbetreiber über ihre Gastronomie- oder
Hotelverbände vereinbaren bzw. ihre Mitglieder dazu auffordern, bestimmte politische Veranstaltungen
etwa der NPD und anderer rechtsextremer Organisationen in ihren Räumen nicht zuzulassen.
Ein solches klares Bekenntnis ist sinnvoll und politisch begründbar, es dürfte zudem rechtlich
nur sehr schwer anfechtbar sein.
Kaum jemand von uns würde, so hoffe ich jedenfalls

sein Taxi als Lautsprecherwagen zu einem Naziaufmarsch hergeben.
Sinngemäss ähnlich sehe ich die politische Unterstützung oder Duldung von Veranstaltungen etwa durch einen Saalbetreiber.
Eine ganz persönliche Rundum-Aussperrung von einzelnen Gestalten allein aufgrund ihrer Parteimitgliedschaft -
das ist erstens rechtlich höchst problematisch
und zweitens riecht es mir ein wenig streng, dummerweise aber nach eben gerade
nicht wirklich politisch begründeter oder überhaupt begründbarer Intoleranz.
Dem einzelnen NPDler als Kunden ein Hotelzimmer oder eine Taxifahrt zu verweigern,
das halte ich nicht zuletzt aufgrund der öffentlichen Funktion unserer Gewerbe für zumindest problematisch...
Erschwerend kommt im Falle der NPD hinzu dass diese Partei bis heute eben nicht nur nicht verboten
ist, sondern zudem auch noch in einer Reihe von deutschen Parlamenten vertreten ist.
Ob es für den im konkreten Fall abgewiesenen Parteigenossen
gilt oder nicht, darüber möchte ich lieber nichtmal nachgrübeln -
aber wie verhält es sich denn wenn beispielsweise das Landesamt für den Verfassungsschutz des Freistaats
Sachsen die Dienststelle gewesen wäre, die für die Zimmermiete hätte aufkommen sollen ?
Nur mal so als Idee...
Gewisse Verbindungen waren da doch, war da nicht schon beim letztenmal das Verbotsverfahren dran gescheitert ?
