Mieser Streudienst!
Verfasst: 08.01.2010, 04:39
http://www.der-innenspiegel.de/forum/
http://www.der-innenspiegel.de/forum/viewtopic.php?f=11&t=2542
Eine Abrechnung mit der Wetterhysterie - lesenswert!Das Kataströphchen
Denn es sind noch viele Kataströphchen zu erwarten. Man kann ja nicht mal ausschließen, dass im Sommer die Sonne scheint.
http://www.faz.net/s/RubCD175863466D41B ... ntent.html
Verkehrte Welt - es müsste heißen: Die Bürger haben trotz mangelnder Räumung durch die Stadtverwaltung noch immer nicht die Steuerzahlungen an die Stadt eingestellt.Die Stadt hat in diesem Winter kein Bußgeld wegen mangelhaft oder nicht geräumter Bürgersteige verhängt.
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Die Stadt hat in diesem Winter kein Bußgeld wegen mangelhaft oder nicht geräumter Bürgersteige verhängt. Das sagte Ordnungsamtsleiter Ralph Wilken der NWZ. Zwar seien täglich hunderte von Beschwerden bei der Stadt eingegangen, „aber wir haben uns nach reiflicher Überlegung entschieden, von Bußgeldern abzusehen.“
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http://www.nwzonline.de/index_regionala ... id=2210778
Wie haben die das denn gemacht? Haben die über Neujahr jemanden dafür eingestellt?"(...) nach reiflicher Überlegung (...).
Verkehrte Welt - es müsste heißen: Die Bürger haben trotz mangelnder Räumung durch die Stadtverwaltung noch immer nicht die Steuerzahlungen an die Stadt eingestellt.
Welche vereisten Stellen?jr hat geschrieben:Zusammen sind 9 mm Niederschlag angesagt, in Schnee gerechnet 9 cm, die auf den vereisten Stellen sicher unangenehm werden können.
Bei mir in der Straße ist auch noch ein bißchen Eis, aberjr hat geschrieben:Bei mir auf der Straße zum Beispiel.
Polizei-Unfall verhindert Überprüfung
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Verhindert wurde die Überprüfung dann aber von einem weiteren Polizeiwagen, den die Beamten angefordert hatten: Der Wagen rutschte aufgrund der Glätte in die Beifahrertür der Zivilstreife, ein Polizist wurde dabei leicht verletzt.
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http://www.nwzonline.de/index_regionala ... id=2216598
Oldenburg: Glatteis-Opfer kämpfen mit Sturzfolgen
http://www.nwzonline.de/index_regionala ... id=2247726
Darf man jetzt sagen, dass diese Stadtverwaltung "tödlich" effektiv ist...?Oldenburg: 81-Jährige stirbt nach Sturz auf Glatteis
Unfall auf ungeräumter Fahrbahn in Etzhorn – Staatsanwaltschaft ermittelt gegen unbekannt.
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Einmündungsbereich Etzhorner Weg/Nordenhamer Weg
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Derweil ermittelt die Staatsanwaltschaft in einem zweiten Glatteis-Unfall. In der vergangenen Woche war auf einem Gehweg der Kurlandallee ein 70-Jähriger gestürzt. Der unter einer Herzkrankheit leidende Rentner zog sich einen Oberschenkelhalsbruch zu. Auch er verstarb Tage später im Krankenhaus.
http://www.nwzonline.de/index_regionala ... id=2261439
"(...) städtische Satzung „3.02“ (...) Damit ist zumindest für Juristen klar: Hausbesitzer und Mieter haften nicht nur, wenn jemand auf dem Fußweg einer Nebenstraße ausrutscht, sie sind auch für die komplette Fahrbahn verantwortlich."
http://www.nwzonline.de/index_regionala ... id=2265918
WINTERDIENSTPFLICHTEN VON GRUNDSTÜCKSEIGENTÜMERN UND MIETERN
Bürger müssen nicht komplette Fahrbahn räumen
Der Abfallswirtschaftsbetrieb informiert, dass entgegen anders lautender Presseberichte Grundstückseigentümer und Mieter in den so genannten A4-Straßen nicht verpflichtet sind, Winterdienst auf der kompletten Fahrbahn durchzuführen.
Übertragen wurden ausschließlich Räum- und Streupflichten zum Schutz der Fußgänger; diese Regelungen gelten für alle Straßen, unabhängig ihrer Zuordnung zu einer Reinigungsklasse. In § 6 der Straßenreinigungsverordnung heißt es: „Gehwege – einschließlich gemeinsamer Rad- und Gehwege – mit einer geringeren Breite als 1,50 Meter sind ganz, die übrigen mindestens in einer Breite von 1,50 Meter bei Schneefall zu räumen und bei Schnee- und Eisglätte zu bestreuen. Ist ein Gehweg nicht vorhanden, so ist ein mindestens 1 Meter breiter Streifen neben der Fahrbahn oder, wo ein Seitenraum nicht vorhanden ist, am äußersten Rand der Fahrbahn vom Schnee zu räumen und bei Glätte zu bestreuen. In Fußgängerzonen ist – an den jeweiligen Rändern verlaufend – ein mindestens 1,50 Meter breiter Streifen vom Schnee zu räumen und bei Glätte zu bestreuen.“
Für keine Straße ist in den Vorschriften der Straßenreinigungssatzung und der Straßenreinigungsverordnung eine Winterdienstpflicht für Bürger begründet, die den Fahrverkehr auf Fahrbahnen betrifft.
Weitere Informationen und Rechtsgrundlagen können im Internet unter www.awb-oldenburg.de aufgerufen werden. In der linksseitig aufgeführten Navigationsleiste führt der vorletzte Punkt zu allen Informationen des Winterdienstes.